Donnerstag, 28. Dezember 2006

Das Konkubinat

Das Zusammenleben von Mann und Frau außerhalb der Ehe, nennt man Konkubinat. Da es so scheint, dass immer mehr Paare diese Form des Zusammenlebens wählen, lohnt es sich, ein paar Gedanken daran zu verschwenden, welche rechtlichen Folgen diese Lebensform mit sich bringt.

Konkubinat

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Als Konkubinat wird eine dauerhafte und nicht verheimlichte Form der geschlechtlichen Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau, mehreren Männern oder mehreren Frauen bezeichnet, die in der Regel rechtlich nicht abgesichert ist (wie z. B. durch eine Ehe). Der weibliche Partner einer Konkubinatsbeziehung heißt Konkubine; eine männliche Form dieses Wortes existiert nicht.

Konkubinat

Dass das Konkubinat nach dem heutigen Recht durchaus ein staatlich anerkannte Form von "Ehe" ist, zeigt die Erbberechtigung der im Konkubinat geborenen Kinder bezüglich des Vaters, den Unterhaltsanspruch von Kindern und Mutter gegen den Vater und der Begriff der Bedarfsgemeinschaft, der wechselseitige Versorgungsleistungen unterstellt.

Wir kehren also zurück zu den guten alten Zeiten, wo das Zusammenleben zwischen Mann und Frau rechtlich sehr vielfältig geregelt war, denken wir an die Begriffe Muntehe, Friedelehe oder Kebsehe, Ehe zur Linken oder Ähnliches.

Der im Folgenden verlinkte Artikel gibt eine hervorragende Einsicht in Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit außerehelichen Lebensgemeinschaften auftun und beleuchtet darüber hinaus auch die Historie dieser Lebensgemeinschaften:

Zitat:

Betrachtet man die verschiedenen Partnerschaftsmodelle der heutigen Gesellschaft in Deutschland, so haben sich die nichtehelichen Lebensgemeinschaften neben der traditionellen Ehe seit langem etabliert.
Aus juristischer Sicht sind diese Partnerschaften dadurch gekennzeichnet, dass sie einerseits die rechtliche Ausgestaltung durch eine Eheschließung nicht nutzen, andererseits zur Lösung ihrer partnerschaftlichen Konflikte die Gerichte um eine Entscheidung ersuchen.
Mangels spezieller Vorschriften für die nichtehelichen Lebensgemeinschaften und ihrer Probleme ist ihre rechtliche Behandlung in der Rechtspraxis und der Lehre noch nicht einheitlich geklärt und von Einzelfallentscheidungen geprägt.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob es angesichts der Zunahme der nichtehelichen Lebensgemeinschaften und im Interesse der Rechtssicherheit nicht einer umfassenden gesetzlichen Regelung bedarf und wenn ja, wie eine solche aussehen könnte.
Im ersten Teil der Arbeit werden kurz die historischen Entwicklungen und die aktuelle soziale Rolle der nichtehelichen Lebensgemeinschaft dargestellt.
Einen allgemeinen Überblick gibt der zweite Teil über die rechtliche Situation der nichtehelichen Lebensgemeinschaft in Deutschland, um deren Bewertung hinsichtlich eines Regelungsbedarfs
zu ermöglichen.
Danach werden im dritten Teil die verschiedenen gesetzlichen Regelungen in Frankreich, den Niederlanden, Belgien und Katalonien vorgestellt.
Im vierten Teil wird im Rechtsvergleich mit den dargestellten ausländischen Gesetzen dann ein entsprechender Gesetzesvorschlag für Deutschland erarbeitet.

Sonja Venger wurde 1974 in Tettnang am Bodensee geboren. Nach einem Freiwilligen Sozialen Jahr bei einer Diakoniestation in Stuttgart studierte sie Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz. Das Referendariat absolvierte sie in Lübeck, Kiel, Hamburg und Toronto. Von 1997 bis 1999 war sie Vorstandsmitglied der European Law Students Association.

Gesetzliche Regelung der Rechtsverhältnisse nichtehelicher Lebensgemeinschaften

Zitat Ende.


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