Auch dieser Artikel beschäftigt sich mit Ehe, Familie und den Folgen, die eine Schwächung dieser beiden Institutionen für den Sozialstaat hat.
Die Zukunft des Sozialstaats
Ausgeträumt
Von Professor Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab
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Die gegenwärtige Rechtssetzung verändert die Familie |
Die gegenwärtige Rechtssetzung verändert die Familie. Am auffälligsten wird das in der schwindenden Bedeutung der Ehe. Der Familienbegriff, der bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts hinein herrschend war, bezog sich ganz selbstverständlich auf die eheliche Familie. Die Ehe war die einzig legale Paargemeinschaft, seitdem das ehelose Zusammenleben von Mann und Frau unter Strafe gestellt und das Konkubinat als Rechtseinrichtung abgeschafft war. Das bedingte die weitgehende Rechtlosigkeit des nichtehelichen Kindes, das sich außerhalb der Familie seines Vaters befand, nach manchen Ordnungen sogar außerhalb der Familie der Mutter.
Der Kontrast mit der heutigen Rechtslage kann kaum übertrieben werden. Das ehelose Zusammenleben von Mann und Frau ist zu einer allseits üblichen und akzeptierten Erscheinung geworden. Noch ist das faktische Zusammenleben als solches nicht Rechtseinrichtung nach dem Vorbild des römischen Konkubinats. Doch wie ausländische Gesetzgebungen zeigen, sind wir davon nicht weit entfernt.
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