Das Problem
Zur Menschenwürde gehört als unverzichtbarer Teil das sexuelle Selbstbestimmungsrecht, das steht außer Frage. Dass durch die Ehe kein rechtsfreier Raum geschaffen wird ist ebenfalls unstrittig. Dass das Zusammenleben von Mann und Frau oder von gleichgeschlechtlichen Intimpartnern von gegenseitiger Achtung und gegenseitigem Respekt getragen sein soll, wozu auch die Beachtung der sexuellen Wünsche und Abneigungen gehört, braucht nicht diskutiert zu werden.
Für Christen steht natürlich auch das Gebot von Paulus im Raum, dass sich die Eheleute einander nicht entziehen sollen, was zu dem unsäglich dummen Wort von den ehelichen Pflichten verballhornt wurde.
So, und jetzt nähern wir uns dem wirklichen Leben, dem täglichen Kuddelmuddel, wo in einer engen Beziehung Handlungen stattfinden, die unter Fremden strafrechtlich relevant wären.
Da ist die Frau, deren Mann einem ihm unangenehmen Gespräch ausweichen und fluchtartig den Raum verlassen möchte, worauf sie die Türe zuschlägt, sich davor stellt und sagt: "Du bleibst jetzt hier, bis wir diese Frage endlich geklärt haben." - Ein klarer Fall von Freiheitsberaubung. - Oder das 18jährige Kind, das ohne das Wissen des Vaters und ohne befugt zu sein, aus seiner Geldbörse 50,-€ entnimmt, diese nicht zurücklegt und vom Vater auch nachträglich keine Genehmigung einholt. - Ein klarer Fall von Diebstahl. - Ein solches Vorkommnis rechtfertigt im Berufsleben eine fristlose Kündigung. Oder der Mann, der nach einem morgendlichen, heftigen Streit am Abend im Schlafzimmer beim Anblick seiner sich entkleidenden Frau heftige Lust auf einen Versöhnungsquickie bekommt, ihr ausgesprochenes Nein ignoriert, in der Hoffnung, ihre Meinung im Laufe des Liebesspiels noch zu ändern. Obwohl er sich wie wild ins Zeug legt, bleibt Sie kühl und beide haben am Ende kein gutes Gefühl, wobei als Folge der morgendlichen Auseinandersetzung, ihr der Gedanke durch den Kopf schießt, nicht nur blöd angemacht sondern jetzt auch noch benutzt worden zu sein.
Wenn in den USA beim oben beschriebenen Fall die Frau zur Polizei geht und ihren Mann wegen Vergewaltigung (Sex ohne ihre Zustimmung) anzeigt, ist die Wahrscheinlicheit hoch, dass dieser für mehrere Jahre ins Gefängnis wandert. (Nachlesen bei Angry Harry oder Mensnewsdaily).
Auch in Deutschland wurde kürzlich ein Paragraph zur Vergewaltigung in der Ehe ins Strafgesetzbuch eingeführt.
Was bedeutet das jetzt für das Zusammenleben von Mann und Frau?
Unter welchen Umständen liegt ein Vergewaltigung vor
Ich bekenne: Der beschriebene Fall hätte in Deutschland bisher keine strafrechtliche Konsequenz, in den angelsächsischen Ländern sieht das ganz anders aus.
Der entscheidende Satz ist der oben im Text nochmals erwähnte: "wenn nun die Frauen selbst entscheiden können, ob sie vergewaltigt wurden."
Eine Frau mag sich vergewaltigt fühlen (im Suff mit einem Typen ins Bett gestiegen, gar nicht richtig gerafft, was vor sich geht, am Morgen mit dickem Kopf aufgewacht, den Typen ekelig gefunden) und persönliche Konsequenzen daraus ziehen (Mit dem Typen treffe ich mich nicht mehr. So ein Schwein. Nix wie weg) Die Frage ist, hat hier ein Verbrechen stattgefunden? Wie oft fühlen wir uns betrogen, über den Tisch gezogen, fertiggemacht, ohne dass bei sachgerechter Prüfung ein Betrugsvorwurf in Sinne des Gesetzes gerechtfertigt wäre. Es entsteht kein Strafanspruch des Staates. Wir selbst werden natürlich mit Menschen, von denen wir uns betrogen fühlen, keine weiteren Geschäfte mehr machen.
Ein wesentlicher Schritt hin zur Rechtsstaatlichkeit war, das Recht vom Empfinden zu lösen und quasi objektiv zu machen. Wer fühlt sich noch sicher, wenn die Gerichte nach Gefühl und Laune entscheiden oder nach der öffentlichen Meinung. Wer mag noch Sex haben, wenn die Laune der Partnerin am Morgen danach darüber entscheidet, ob ich als unbescholtener Bürger weiterleben darf, oder in den Knast wandere.
Die Ehe als Sexualgemeinschaft
Nicht ohne Grund habe ich den Straftatbestand der Vergewaltigung in der Ehe als Diskussionsthema gewählt, der unter dieser Bezeichnung im entsprechenden Paragraphen 177 des Strafgesetzbuches nicht vorkommt und dennoch durch Änderung eines Passus geschaffen wurde. Schon bisher konnte erzwungener Sexualverkehr in der Ehe bestraft werden, nur eben als Nötigung, nicht als Vergewaltigung.
Nehmen wir an, es hätte eine Handlung im Rahmen einer Ehe stattgefunden, welche objektiv (das heißt aus der Sicht eines gerecht und billig denkenden Dritten) den Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt, dann ist da (wie übrigens bei vielen Verbrechen) das Problem der gefühlten Unschuld der vergewaltigenden Person, welche jedoch dann weder die Strafverfolgung noch die Verurteilung beeinflussen darf.
Was nun die Frage betrifft, ob ich einer Frau zutraue, einfach so, den Vorwurf der Vergewaltigung zu erheben, so sprechen die Fakten für sich.
Viele Vergewaltigungsvorwürfe werden im Zusammenhang von Scheidungsverfahren oder wenn Partnerschaften enden erhoben, oder wenn der Partner einer neuen Verbindung im Wege steht oder Sorgerechtsstreitigkeiten durchgefochten werden. Frauen sind Menschen (wer hätte das gedacht) und Menschen sind Opportunisten und jeder nützt die Möglichkeiten, die sich ihm bieten.
Deutungshoheit, das ist ein wichtiger Begriff. Mögen die Frauen auch froh sein, dass man ihnen nicht mehr unterstellt, von Natur aus unmoralisch zu sein und den Mann doch bestimmt irgendwie verführt zu haben, so werden Männer nicht froh darüber sein, dass man nun ihnen unterstellt, doch sowieso von Natur aus Vergewaltiger zu sein, die nun eben eine Gelegenheit genutzt haben, ihr übles Naturell auszuleben. Es sind nicht die Männer, welche hier eine Deutungshoheit verloren haben. Es ist die Gesellschaft als Ganzes, welche hier Geschlechterrollen neu bewertet. Der Mann ist im Voraus verurteilt, wenn es ihm nicht gelingt seine Unschuld zu beweisen.
Eine Beweislastumkehr.
Die Entwertung der Ehe
Bevor ich ins Bettlein schlüpfe, mit meinem geliebten Weibe und eventuell der Sinnenlust fröne, wenn Sie mir zuvor noch kurz eine Unbedenklichkeitsbescheinigung unterschreibt, noch ein Punkt, den schon ein anderer Diskutant angesprochen hat: die Entwertung der Ehe.
Dass Intimpartner zusammenleben mögen ist das Eine. Eine Ehe einzugehen ist aber etwas ganz anderes. Ich mag einen Freund haben, mit dem ich seit Jahren wandere und viele sonstige Hobbys teile. Das wird mich dennoch nicht auf die Idee bringen, eine Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts mit ihm zusammen zu gründen, die eben dieses Wandern und die sonstigen Freizeitbeschäftigungen zum Inhalt hat und mit Vertragsabschluss quasi verbindlich macht. Eine wunderliche Vorstellung. Und obwohl das Wandern, das gemeinsame, der ganz zentrale Punkt unseres Vertrages ist, darf keiner den anderen zwingen zu wandern, wenn der keine Lust hat.
Wen wunderts, wenn solche Verträge nicht sehr verbreitet sind und andere Verträge, die den beschriebenen ähneln, langsam aber sicher außer Mode kommen.
Außerdem, wer mag beim Wandern immer Justitia im Rücksack mittragen.
Im Klartext.
Ein wesentlicher Passus eines Ehevertrages, und nichts anderes schließt man ab, wenn man staatlich heiratet, wird nirgendwo erwähnt: "Wir beide werden künftig regelmäßig und ausreichend miteinander Sex haben."
Das ist von wenigen Ausnahmen abgesehen, die Conditio sine qua non, also die Bedingung, ohne die ein solcher Vertrag von keinem normal denkenden und fühlenden Menschen abgeschlossen werden würde. Wie kann einer der Partner dem anderen etwas vorenthalten, was zentraler Vertragsgrund ist.
Nimmt man diesen Vertragsbestandteil heraus, wird der Ehevertrag zu einer Art Sozialhilfe- und Rentenvertrag für schlecht verdienende Ehepartner, zur Kindergeldersatzkasse, zum Hartz IV - Ersatz.
Klar, befriedigende Sexualität entsteht dadurch, dass beide Partner Lust darauf haben und sich gegenseitig Freude bereiten.
Aber man kann auch dem anderen Freude bereiten, wenn man selbst nicht so gut drauf ist, weil man spürt, das der das jetzt dringend braucht.
Doch mir geht es beim aktuellen Stand gar nicht um die persönliche oder moralische Ebene, mir geht es um das Wesen einer Ehe als Vertrag und den Vertragsinhalt. Wenn einer der Partner, den anderen zu sexuellen Handlungen zwingt ("Wenn du jetzt nicht mitmachst, dann hau ich dir eine rein") so ist das ohne jeden Zweifel eine Nötigung, wenn die Drohung wahrgemacht wird auch eine Körperverletzung. Beides sind Straftatbestände, die meiner Ansicht nach von Staats wegen verfolgt werden sollten, wenn der geschädigte Partner Anzeige erstattet. Die Frage ist, ist es eine Vergewaltigung. Wenn es so ist, dass das Versprechen gemeinsamer regelmäßiger Sexualität zentraler Bestandteil des Instituts ist, das wir Ehe nennen, wie kann es sich beim oben beschriebenen Vorgang um Vergewaltigung (Non-Consensual-Sex) handeln, wenn der eigentliche sexuelle Akt hinsichtlich des Ablaufes sich im Rahmen des bei diesem Ehepaar Üblichen hält. Die Zustimmung zum gemeinsamen Sex ist Teil des Eheversprechens.
Maß halten
Ohne es im Detail ausführen zu wollen, gibt es Umstände, bei denen erzwungener Sexualverkehr auch in der Ehe alle Kriterien einer Vergewaltigung erfüllt. Es bleibt das Problem des Nachweises. Es ist einsichtig, dass man normalerweise nicht mit wildfremden Menschen Sex hat. Kommt dann noch Nötigung oder Gewalt dazu, ist der Tatbestand der Vergewaltigung offensichtlicher. In einer Sexualbeziehung wird das schwierig.
Mein Vorwurf an den Feminismus lautet, diesen starken und zu Recht auch emotional besetzten Begriff inflationär und missbräuchlich zu verwenden und damit die vielfältigen Situationen und Handlungen im Rahmen der Sexualität weit jenseits der eindeutigen Straftat zu kriminalisieren.
Es gibt Verfehlungen im zwischenmenschlichen Bereich, die nicht strafbar sind bzw. die, wie im Beispiel der stehlenden Tochter, nicht zu Strafe des Staates führen sollen, die jedoch auf der persönlichen Ebene durchaus klare Konsequenzen nach sich ziehen müssen. Die äußerste Konsequenz ist die Trennung, der Kontaktabbruch, wenn andere Maßnahmen nicht zu einem befriedigenden Ergebnis führen.
So hätte die sich benutzt fühlende Frau ihrem Manne am nächsten Morgen klar und eindeutig mitteilen können, wie unbefriedigend der Sexualakt des Abends für sie gewesen sei und wie schlecht sie sich danach gefühlt habe, und dass Sie von ihm künftig erwarte, ihr Nein ernst zu nehmen und ihre Wünsche zu respektieren. Das setzt aber auch voraus, dass in einer Beziehung Sex so verfügbar ist wie Freibier, d. h. Sex darf nie eine Waffe sein, um den Partner zu bestrafen oder um Vorteile herauszuschinden. Und manchmal ist eben Freibier alle, und dann kommt niemand auf die Idee, dem Wirt eins auf die Mütze zu geben, damit er noch ein Fass rausrückt.
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