Sex, Ehe, Mangelschaden
Ein Beitrag zur Fortbildung des Rechts des Gebrauchsgüterkaufs
Der Artikel des Kollegen Tom zum Thema "Sex vor der Ehe" hat in dankenswerter Weise eines der bisher doch recht unbeachteten Themen in das Augenmerk dieser für eine solche Ansprache doch affinen Community gerückt. Wegen der letztlich aber unvollständigen Behandlung, nämlich einer Betrachtung des Komplexes eher unter moralisch-religiös inspirierten Gesichtspunkten - drängt es mich, hier noch einige ergänzende - vorrangig rechtliche - Gedanken anzubringen.
Ehe - die Ausgangslage
Die Ehe ist nach alter deutschrechtlicher Tradition bekanntermaßen ein Rechtsgeschäft zwischen dem Vater der Braut und dem künftigen Ehemann. Letzterer übernimmt Nutzungen und Lasten sowie die Sorge für die Ehefrau vom Brautvater, der die Frau bis dahin verwaltete. Gegenleistung ist die Zahlung des Brautpreises. Dieser wiederum bestimmt sich nach gesellschaftlicher und materieller Stellung der Familie, aus der die Braut stammt.
Gesamter Text bei: http://www.arnetrautmann.de/privat/me2-1.html
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