Seltsame Frage!
Es gibt Bücher, die diese Frage als Titel tragen.
http://www.amazon.de/Are-Men-Necessary-Sexes-Collide/dp/042521236X
Notwendig zu was?
Angenommen, Frauen könnten sich gegenseitig befruchten, wobei dann Männer zur Kinderzeugung offensichtlich nicht mehr notwendig wären, sind dann Männer noch notwendig? - Vordergründig in diesem Falle nicht! - Aber langfristig?
Ein Mann ist mehr als ein Samenspender, und Mann bedeutet Menschenmann. Der männliche Affe ist kein Mann, so wie die Äffin keine Frau ist.
Wie sieht es aus, wenn eine Gesellschaft nur aus Frauen besteht. Man kennt das von Insekten, bei denen der Staat nur aus weiblichen Tieren besteht. Aber diese paaren sich nicht! Nur die Königin paar sich. Der Name Königin trifft es nicht, es ist die Allmutter, ein Gebärapparat, oft unbeweglich.
Eine Gesellschaft nur aus Frauen, welche sich gegenseitig befruchten, das kennt man von Schnecken und von manchen Fischen, die Mann und Frau sind. Das führt zu ganz neuen Vermehrungsstrategien, so werden Eizellen z.B. Zug um Zug befruchtet.
Und das Pflichtenheft der Menschenfrau, des bauchbrütenden Eizellspenders und Milchproduzenten, der eine Frühgeburt mit Riesenkopf gebiert, bleibt erhalten: Breites Becken, wenig Muskelmasse, viel langsam aktivierbares Fettgewebe, schwere Brüste, weiches Bindegewebe.
Der Mensch lebt nicht für sich allein, also werden, wenn nicht alle Männer auf einen Schlag aussterben, Gesellschaften mit Männern mit Gesellschaften konkurrieren, die nur aus Frauen bestehen. Das wird hart, für die Frauen, das wird hart. Da darf es weder Streit noch Krieg geben.
Sind Waffen notwendig, ich meine Waffen um Menschen zu jagen?
Offensichtlich nicht! - Oder doch? Offensichtlich doch, denn wenn eine Menschengruppe über solche Waffen verfügt, die andere aber nicht. - Wir kennen die Folgen!
Der Mann schafft sich, allein durch seine pure Existenz, seine Notwendigkeit selbst. So wie der Fluss sich sein Tal schafft. Es ist nicht so, dass die Berge zurückweichen, weil sie die Notwendigkeit erkennen, dass das Regenwasser wieder zum Meer fließen muss, sondern das Wasser gräbt sich sein Flussbett selbst.
Die Frage ist, sind Frauen notwendig? Ja, um Kinder für 9 Monate auszubrüten?
Sind sie darüber hinaus notwendig? - Offensichtlich nicht, seit der Erfindung der Säuglingsnahrung nicht!
Gäbe es einen Uterusersatz, so könnte eine männliche Population ganz ohne Frauen existieren, wenn es gelingt aus Stammzellen Eizellen zu generieren. denn der weibliche Phänotyp ist einzig der Kinderbrüterei geschuldet. Alles was Frauen vom Mann unterscheidet ist für das Überleben auf dieser Welt nutzlos. Frau heißt Eizellen plus Uterus plus Milchdrüsen.
Es ist nicht so, dass die Männer sich gewaltig anstrengen müssen, um von Frauen zu lernen, wie man diese Welt bewirtschaftet. Es sind Frauen, die mühevoll versuchen, mit den Männern in der Welt mitzuhalten. Schule und Universität sind nicht die Welt. Das ist die Kemenate in groß. Schon immer haben Frauen mehr gelesen als Männer. Aber mit Lesen gewinnt man nicht die Welt.
Nehmen wir einmal an, Frauen seien für die Fortpflanzung nicht mehr notwendig. Man gibt einfach Sperma und das Ergebnis einer Knochenmarksbiopsie an einer Stelle ab und erhält 9 Monate später das Baby. Wenn nicht alle Männer von heute auf morgen schwul würden, so würde uns doch etwas fehlen! Wenn wir sehen, was an Gütern produziert, gehandelt und gekauft wird, wieviele davon sind notwendig? Ist Musik notwendig? Ist Ästhetik notwendig?
Die Zweigeschlechtlichkeit erschafft sich ja eine eigene Kultur, eine eigene Ästhetik, eine Spannung, welche inspiriert. Ich würde mein Kind lieber mit einer Frau zusammen zeugen und großziehen, die mich erregt, die so ganz anders und doch wieder so ähnlich wie ich ist. Für mich wäre die Welt ärmer ohne Frauen, auch wenn diese nicht notwendig wären.
Die Frage der Notwendigkeit von Menschengruppen, gestellt von einem Menschen, der dieser Gruppe nicht angehört, ist immer sehr fragwürdig. Kein Mensch muss einem anderen seine Notwendigkeit beweisen, es sei denn es bestünde eine Geschäftsbeziehung. Denn die Frage nach der Notwendigkeit führt direkt zur Frage der Entbehrlichkeit und dann zur Beseitigung. Was unnütz ist und stört, muss weg.
Die Frage, ob Männer (oder Frauen) notwendig sind, gleicht der Frage, ob Behindert, Minderbemittelte, Arme, Kranke, Alte notwendig sind. Wir müssen erkennen, dass mindestens 20% eines Volkes Überflüssige sind, d.h. sie stiften keinen allgemeinen Nutzen. Haustiere wie Hunde und Katzen sind nicht notwendig. Sie scheißen die Parks zu und fangen die Vögel weg.
Ist die Menschheit als Ganzes notwendig, oder doch nur wie ein Virenbefall des Planeten? Was würden die Wildtiere sagen: Ist der Mensch notwendig?
Offensichtlich nicht, denn Wildtiere können meist gut ohne den Menschen überleben, konkurrieren gar mit ihm um den Lebensraum. Haustiere und menschenaffine Parasiten würden den Menschen durchaus als notwendig bezeichnen, genau so wie Zierpflanzen und Nutzpflanzen. Niemals hätte Weizen eine solche Verbreitung, gäbe es den Menschen nicht.
Niemals gäbe es so viel Frauen, gäbe es die Männer nicht. Wären Frauen nicht mehr als dumme Bimbos (Typ Marilyn Monroe), gerade noch in der Lage zu ficken, das Haus sauber zu halten und Mann und Kinder zu bekochen, die Welt sähe nicht unkultivierter aus als heute, nur wären Männer und Kinder deutlich besser genährt und deutlich glücklicher und entspannter. Auch die Bimbos wären entspannter, denn wer viel weiß muss auch viel leiden und dumm fickt gut, sagt man und ausreichend Sex ist sehr entspannend.
Also, so komme ich zum überraschenden Schluss, ist die Frage nach der Notwendigkeit DER MÄNNER dumm und unethisch und zeigt, da die Frage von einer Frau gestellt wurde, dass Intelligenz, für Männer ein wichtiges Instrument des Überlebens, in einem weiblichen Körper nicht mehr als ein nicht notwendiges Accessoire ist, so wie die Brustwarzen beim Mann.
Donnerstag, 28. November 2013
Montag, 25. November 2013
Zitat:
Zitat Ende
Mitbewerber, heute spricht man nicht mehr von Konkurrent, man spricht vom Mitbewerber.
In einem stetigen System, in einem System von wechselseitigen Abhängigkeiten, kann ich von den einzelnen Elementen abstrahieren und mich auf das zu beobachtende Element beschränken.
Nur so wird der Begriff, vom Egoismus der Gene verständlich. Gene sind Informationsschnipsel, wie Worte. Manche Gene sind verbunden wie Sätze und Absätze eines Textes. Alle Gene bilden den Genotyp.
Gene codieren u.A. Proteine. Enzyme und Rezeptoren sind Proteine. Rezeptoren beeinflussen die Wirksamkeit von Signalstoffen, welche auf Zellen mit diesen Rezeptoren treffen. Die Reaktion dieser Zellen kann, z.B. in unserem Gehirn die Reaktion auf Reize beeinflussen, welche durch unserer Sensorik ans Gehirn gemeldet werden.
So können Gene bzw. Gengruppen unser Verhalten beeinflussen, unsere Präferenzen steuern, motivierend oder hemmend wirken.
Wenn Powerfrauen Karriere machen, dafür aber weniger Kinder bekommen, Hascherl aber mehr Kinder bekommen, nicht zuletzt, weil sie lieber einen Beschützer und Versorger als Ehemann schätzen, dann wird die Zahl der Powerfrauen abnehmen und die Zahl der Hascherl zunehmen.
Aber das ist nur ein langfristiger Effekt.
Die Verheißungen des Neoliberalismus haben sich nicht erfüllt. Die Krisen haben gezeigt, wie rasch Karriere enden kann. Sicherheit und Beständigkeit haben einen ganz anderen Wert als in den 90er Jahren. Wenn Frauen mit geringem Risikobewußtsein wenig Kinder bekommen, weil sie ein männliches Leben führen, Frauen mit hohem Risikobewußtsein aber mehr Kinder bekommen, dann werden die mutigen Frauen aussterben.
Frauen konkurrieren mit Frauen, wenn es um den Fortpflanzungserfolg geht. Frauen konkurrieren nicht mit Männern, jedenfalls sofern es um den Teil des Genotyps geht, der mit der weiblichen Rolle zusammen hängt.
Wie bei einer Chromatographie werden im Evolutionsprozess diejenigen Gene herausgefiltert, die dem Fortpflanzungserfolg abträglich sind. Dabei kommt zu Tage was tatsächlich geschieht, nicht was wünschenswert erscheint. Durch die Masse an Teilnehmern verschwindet der Zufall und es bleibt nur übrig, was tatsächlich nachhaltig zu mehr Nachkommen führt.
Allensbach-Studie Rollenverständnis von Männern und Frauen heute konservativer als in den 1990ern
Er macht Karriere, sie hütet die Kinder: Dieses Rollenverständnis haben derzeit mehr Frauen und Männer als in den 1990er Jahren. Das geht aus einer repräsentativen Befragung des Instituts für Demoskopie Allensbach hervor.Zitat Ende
Mitbewerber, heute spricht man nicht mehr von Konkurrent, man spricht vom Mitbewerber.
In einem stetigen System, in einem System von wechselseitigen Abhängigkeiten, kann ich von den einzelnen Elementen abstrahieren und mich auf das zu beobachtende Element beschränken.
Nur so wird der Begriff, vom Egoismus der Gene verständlich. Gene sind Informationsschnipsel, wie Worte. Manche Gene sind verbunden wie Sätze und Absätze eines Textes. Alle Gene bilden den Genotyp.
Gene codieren u.A. Proteine. Enzyme und Rezeptoren sind Proteine. Rezeptoren beeinflussen die Wirksamkeit von Signalstoffen, welche auf Zellen mit diesen Rezeptoren treffen. Die Reaktion dieser Zellen kann, z.B. in unserem Gehirn die Reaktion auf Reize beeinflussen, welche durch unserer Sensorik ans Gehirn gemeldet werden.
So können Gene bzw. Gengruppen unser Verhalten beeinflussen, unsere Präferenzen steuern, motivierend oder hemmend wirken.
Wenn Powerfrauen Karriere machen, dafür aber weniger Kinder bekommen, Hascherl aber mehr Kinder bekommen, nicht zuletzt, weil sie lieber einen Beschützer und Versorger als Ehemann schätzen, dann wird die Zahl der Powerfrauen abnehmen und die Zahl der Hascherl zunehmen.
Aber das ist nur ein langfristiger Effekt.
Die Verheißungen des Neoliberalismus haben sich nicht erfüllt. Die Krisen haben gezeigt, wie rasch Karriere enden kann. Sicherheit und Beständigkeit haben einen ganz anderen Wert als in den 90er Jahren. Wenn Frauen mit geringem Risikobewußtsein wenig Kinder bekommen, weil sie ein männliches Leben führen, Frauen mit hohem Risikobewußtsein aber mehr Kinder bekommen, dann werden die mutigen Frauen aussterben.
Frauen konkurrieren mit Frauen, wenn es um den Fortpflanzungserfolg geht. Frauen konkurrieren nicht mit Männern, jedenfalls sofern es um den Teil des Genotyps geht, der mit der weiblichen Rolle zusammen hängt.
Wie bei einer Chromatographie werden im Evolutionsprozess diejenigen Gene herausgefiltert, die dem Fortpflanzungserfolg abträglich sind. Dabei kommt zu Tage was tatsächlich geschieht, nicht was wünschenswert erscheint. Durch die Masse an Teilnehmern verschwindet der Zufall und es bleibt nur übrig, was tatsächlich nachhaltig zu mehr Nachkommen führt.
Samstag, 23. November 2013
Unabhängigkeit
Folgender Blogeintrag hat mich inspiriert: http://therationalmale.com/2013/11/20/the-brand-of-independence/
Der Begriff selbst gibt schon das Wesen des Sachverhalts wieder. Darin enthalten "Hängen".
Wer hängt ist an etwas festgemacht. Die eigene Position wird durch diesen externen Fixpunkt bestimmt. Man ist über Seile an diesen Fixpunkt gebunden. Ohne diesen Fixpunkt stürzt man ab, jedenfalls verändert man die Position.
Meist fürchten wir diesen Positionswechsel, d.h. zu dem rein körperlichen Hängen kommt noch ein psychisches Hängen. Wir fürchten uns, diese Bindung zu verlieren. Und so gewinnt das Seil zu unserem Fixpunkt Macht über unsere Seele. Besteht dieses Seil, diese Abhängigkeit zu lange, dann kann man das Seil entfernen, und der Mensch, der doch auf eigenen Füßen stehen könnte, ist immer noch abhängig.
Diese Seile sind in unsere Seele gewandert, sind in uns eingewachsen. Sie zu entfernen bedeutet Schmerz und vor allem Angst. Aber da sie uns klein halten, verkrüppeln, sollten wir uns von so vielen als möglich lösen.
Von seiner Basis her sollte das Christentum uns von diesen Seilen befreien und nur ein einziges übrig lassen, das zu Christus und damit zu Gott. Denn dieses einzige Seil führt zu Gott, unserem Schöpfer. Es verkrüppelt uns nicht. Bindet uns nicht an diese Welt. Es richtet uns auf und wie die Seile beim Hopfenanbau ermöglicht es uns ein Wachstum, bis in den Himmel.
Dass die real existierende Kirche und die real existierende Verkündigung an diesem Anspruch kläglich scheitern soll nicht das Thema sein.
Das Thema ist Befreiung von Bindungen.
Und diese Befreiung gelingt nur durch Verzicht. Es geht nicht darum auf Genuss zu verzichten. Es sollte nur so sein, dass wir den Genuss geniessen, wenn er sich bietet, aber wir uns nicht zum Sklaven unseres Genussstrebens machen. Leider haben wir aber in unserem Kopf diese kleinen und großen Mächte, unsere Motivatoren, die leider auch in der Lage sind, ziemlich große Peitschen zu schwingen.
Mit Willen allein kommt man diesen Mächten nicht bei, wenn überhaupt. Wir brauchen Transzendenz. Wir brauchen diesen Haken in einem wie auch immer gearteten Himmel, mit einem Seil daran, das uns trägt, wenn alle Seile reißen.
Wir müssen das Leben vom Tod her denken. Und wenn ich Mann dann meinem männlichen Gott begegne, mit meinem Buch des Lebens unter dem Arm, was soll dann darin stehen? Habe ich einen guten Kampf gekämpft? Bin ich auf das erreichte stolz. Habe ich die mir gegebenen Gaben genutzt? Warum war ich so ängstlich? Warum war ich so verzagt? War ich derjenige, der seine Brüder quält und niedertritt? War ich der, der seine Brüder aufrichtet, ein treuer Mann unter Männern? War ich ein Mösenknecht oder ein freier Mann? Habe ich dem männlichen Gott gehuldigt oder war ich ein Diener der Göttin? Kein Diener der Göttin kommt nach Walhall, wo die Helden an Odins Tisch ewig feiern! Der Mösenknecht wird als Frau wiedergeboren.
Nur Frauen, die sich als würdig erwiesen haben, werden als Mann wiedergeboren. Und nur Männer, die sich als wahre Männer würdig gezeigt haben, werden vergöttlicht und sitzen an der Tafel des ewigen Herrn. Denn Männer sind Kinder des Lichts, während Frauen Kinder der Erde sind, Dienerinnen der Göttin, eingebunden in den Kreislauf von Werden und Vergehen. Frauen brauchen Kinder, weil sie sonst ihrer Bestimmung nicht genügt haben, dann eine Vase sind, ohne Inhalt, ein nie gefülltes Gefäß.
Ein Mann lebt als Abbild des Herrn auf der Welt, frei, ungebunden, im Angesicht des Herrschers und großen Kriegers. Wie die Sonne der Erde Licht und Wärme spendet, ohne dass die Erde etwas zurück gibt, so spendet der Mann seinen Samen und seine Kraft der Frau, dass diese fruchtbar wird und überhaupt überleben kann.
Und darum ist der geringste Mann mehr als die höchste Frau, denn er ist von Geburt frei, ihre Freiheit ist aber vom Mann geborgt.
Wenn wir also unabhängig sein wollen, was die Bestimmung des freien Mannes ist, so müssen wir uns von Abhängigkeiten lösen. Je weniger wir brauchen, desto freier sind wir. Nur mit leichtem Gepäck, kommen wir rasch voran. Wir sollten nicht wie Esau unser Erbe (unsere Männlichkeit) für ein Linsengericht (eine warme Suppe und Sex) hergeben.
Söhne des großen Gottes, ermächtigt Euch!
Kleiner Hinweis: Dieser Text richtet sich ausschließlich an Männer! Es ist ein Mantra! Also Mann, lies ihn, den Text! Wie fühlst Du Dich? Höre dazu Musik aus Herr der Ringe! Lies es nochmal! - Was fühlst Du? - Wenn Du nichts fühlst, bist Du seelisch ein Eunuch! Dann suche Deine virtuellen Eier und verbinde Sie mit Deiner Seele! Dann lies den Text noch mal! DU BIST EIN GOTTESSOHN! KEIN WEIB SCHREIBT DIR VOR, WAS EINEN MANN AUSMACHT!
Folgender Blogeintrag hat mich inspiriert: http://therationalmale.com/2013/11/20/the-brand-of-independence/
Der Begriff selbst gibt schon das Wesen des Sachverhalts wieder. Darin enthalten "Hängen".
Wer hängt ist an etwas festgemacht. Die eigene Position wird durch diesen externen Fixpunkt bestimmt. Man ist über Seile an diesen Fixpunkt gebunden. Ohne diesen Fixpunkt stürzt man ab, jedenfalls verändert man die Position.
Meist fürchten wir diesen Positionswechsel, d.h. zu dem rein körperlichen Hängen kommt noch ein psychisches Hängen. Wir fürchten uns, diese Bindung zu verlieren. Und so gewinnt das Seil zu unserem Fixpunkt Macht über unsere Seele. Besteht dieses Seil, diese Abhängigkeit zu lange, dann kann man das Seil entfernen, und der Mensch, der doch auf eigenen Füßen stehen könnte, ist immer noch abhängig.
Diese Seile sind in unsere Seele gewandert, sind in uns eingewachsen. Sie zu entfernen bedeutet Schmerz und vor allem Angst. Aber da sie uns klein halten, verkrüppeln, sollten wir uns von so vielen als möglich lösen.
Von seiner Basis her sollte das Christentum uns von diesen Seilen befreien und nur ein einziges übrig lassen, das zu Christus und damit zu Gott. Denn dieses einzige Seil führt zu Gott, unserem Schöpfer. Es verkrüppelt uns nicht. Bindet uns nicht an diese Welt. Es richtet uns auf und wie die Seile beim Hopfenanbau ermöglicht es uns ein Wachstum, bis in den Himmel.
Dass die real existierende Kirche und die real existierende Verkündigung an diesem Anspruch kläglich scheitern soll nicht das Thema sein.
Das Thema ist Befreiung von Bindungen.
Und diese Befreiung gelingt nur durch Verzicht. Es geht nicht darum auf Genuss zu verzichten. Es sollte nur so sein, dass wir den Genuss geniessen, wenn er sich bietet, aber wir uns nicht zum Sklaven unseres Genussstrebens machen. Leider haben wir aber in unserem Kopf diese kleinen und großen Mächte, unsere Motivatoren, die leider auch in der Lage sind, ziemlich große Peitschen zu schwingen.
Mit Willen allein kommt man diesen Mächten nicht bei, wenn überhaupt. Wir brauchen Transzendenz. Wir brauchen diesen Haken in einem wie auch immer gearteten Himmel, mit einem Seil daran, das uns trägt, wenn alle Seile reißen.
Wir müssen das Leben vom Tod her denken. Und wenn ich Mann dann meinem männlichen Gott begegne, mit meinem Buch des Lebens unter dem Arm, was soll dann darin stehen? Habe ich einen guten Kampf gekämpft? Bin ich auf das erreichte stolz. Habe ich die mir gegebenen Gaben genutzt? Warum war ich so ängstlich? Warum war ich so verzagt? War ich derjenige, der seine Brüder quält und niedertritt? War ich der, der seine Brüder aufrichtet, ein treuer Mann unter Männern? War ich ein Mösenknecht oder ein freier Mann? Habe ich dem männlichen Gott gehuldigt oder war ich ein Diener der Göttin? Kein Diener der Göttin kommt nach Walhall, wo die Helden an Odins Tisch ewig feiern! Der Mösenknecht wird als Frau wiedergeboren.
Nur Frauen, die sich als würdig erwiesen haben, werden als Mann wiedergeboren. Und nur Männer, die sich als wahre Männer würdig gezeigt haben, werden vergöttlicht und sitzen an der Tafel des ewigen Herrn. Denn Männer sind Kinder des Lichts, während Frauen Kinder der Erde sind, Dienerinnen der Göttin, eingebunden in den Kreislauf von Werden und Vergehen. Frauen brauchen Kinder, weil sie sonst ihrer Bestimmung nicht genügt haben, dann eine Vase sind, ohne Inhalt, ein nie gefülltes Gefäß.
Ein Mann lebt als Abbild des Herrn auf der Welt, frei, ungebunden, im Angesicht des Herrschers und großen Kriegers. Wie die Sonne der Erde Licht und Wärme spendet, ohne dass die Erde etwas zurück gibt, so spendet der Mann seinen Samen und seine Kraft der Frau, dass diese fruchtbar wird und überhaupt überleben kann.
Und darum ist der geringste Mann mehr als die höchste Frau, denn er ist von Geburt frei, ihre Freiheit ist aber vom Mann geborgt.
Wenn wir also unabhängig sein wollen, was die Bestimmung des freien Mannes ist, so müssen wir uns von Abhängigkeiten lösen. Je weniger wir brauchen, desto freier sind wir. Nur mit leichtem Gepäck, kommen wir rasch voran. Wir sollten nicht wie Esau unser Erbe (unsere Männlichkeit) für ein Linsengericht (eine warme Suppe und Sex) hergeben.
Söhne des großen Gottes, ermächtigt Euch!
Kleiner Hinweis: Dieser Text richtet sich ausschließlich an Männer! Es ist ein Mantra! Also Mann, lies ihn, den Text! Wie fühlst Du Dich? Höre dazu Musik aus Herr der Ringe! Lies es nochmal! - Was fühlst Du? - Wenn Du nichts fühlst, bist Du seelisch ein Eunuch! Dann suche Deine virtuellen Eier und verbinde Sie mit Deiner Seele! Dann lies den Text noch mal! DU BIST EIN GOTTESSOHN! KEIN WEIB SCHREIBT DIR VOR, WAS EINEN MANN AUSMACHT!
Mittwoch, 20. November 2013
Löhne: Die Wahrheit über die Ungleichheit
- • Frauen und Männer verdienen in Österreich bei gleicher Arbeit ähnlich viel
- • Gleicher Lohn für gleiche Arbeit nahezu erreicht
Frauen verdienen in Österreich bei gleicher Arbeit um ein Viertel weniger, trommeln Politikerinnen seit Jahren. Gleich zwei Equal Pay Days pro Jahr und noch mehr Kampagnen verbreiten diese Botschaft. profil hat neueste Berechnungsmethoden und Studien analysiert: Die weit geöffnete Lohnschere ist ein Mythos.
Wir beginnen mit einer peinlichen Mitteilung: Der Anlass für diese Geschichte ist längst vorbei. Es war noch nie der Fall, dass eine profil-Coverstory mit einem solchen Satz anfängt, aber diesmal ist eine Ausnahme gerechtfertigt. Der Anlass für diesen Artikel ist der so genannte „Equal Pay Day“, auf Deutsch: „Tag der Einkommensgleichheit“. An diesem Tag würden Frauen dasselbe Gehalt erreichen, das Männer für die gleiche Arbeit bereits mit Ablauf des Vorjahrs eingestreift hätten. Heuer wäre das der 5. April, der Donnerstag dieser Woche. So die offizielle Darstellung. Bloß stimmt das nicht. Der tatsächliche Equal Pay Day wäre irgendwann im Jänner gewesen, er verlief gänzlich ereignislos und wurde weder von Frauennetzwerken noch von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek erwähnt.Und das hat einen ganz einfachen Grund: Die Behauptung, die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern klaffe bei gleicher Arbeit um von der Statistik Austria amtlich ermittelte 25,5 Prozent auseinander, macht in der Debatte naturgemäß mehr her als der – wesentlich erfreulichere – weit niedrigere Prozentsatz, der den Tatsachen entspricht. Die Klage, wonach Frauen in Österreich im selben Job „um ein Viertel“ weniger verdienen, gehört zum Equal Pay Day wie die Kreuzwegandacht zum Karfreitag. Und das, obwohl viele Studien und Erhebungen längst andere Ergebnisse liefern. Wenn Ministerin Heinisch-Hosek argumentiert, Frauen würden „weniger als Männer verdienen, nur weil sie Frauen sind“, irrt sie. Die behauptete skandalöse Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts findet so nicht statt.
Doch das Festhalten an der Opferrolle erleichtert es Frauenpolitikerinnen aller Couleurs, politische Interessen durchzusetzen. Die Anliegen mögen legitim sein, wie die Forderung nach Quotenregelungen in Führungsetagen oder nach Mindestlöhnen. Sie ändern aber nichts daran, dass Frauenpolitikerinnen bewusst mit falschen Zahlen operieren. Die Gender-Pay-Gap-Folklore ist eine Waffe im aufgeheizten Geschlechterkampf geworden.
profil befragte Betriebsratsvorsitzende einiger der größten Unternehmen in Österreich zum Thema Einkommensgerechtigkeit und bekam erstaunlich gleichlautende Antworten: Es gebe keine Diskriminierung. Die Einzigen, die diese frohe Nachricht nicht zur Kenntnis nehmen wollen, sind die Apologetinnen des Mythos von der weiblichen Einkommensbenachteiligung bei gleicher Arbeit um ein Viertel.
Dem Elan, mit dem der Equal Pay Day an diesem Donnerstag gefeiert wird, tut derlei Kritik bestimmt keinen Abbruch. Zur Sicherheit wird ohnehin schon im Herbst der nächste Equal Pay Day ausgerichtet, dann nämlich von den Gewerkschaften (siehe Kasten Seite 23). Sich doppelt benachteiligt zu fühlen hält offenbar besser. Das Festhalten an überkommenen Mythen grenzt freilich an Realitätsverweigerung.
Mythos „Riesen-Lohnlücke“
In der Stunde ihres Erfolgs wählte Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek, SPÖ, eine Kfz-Allegorie: „Wir haben auf der Autobahn der Gleichstellung ein wichtiges Teilstück eröffnen können.“ Der neue Schnellstraßenabschnitt fand legistischen Niederschlag in einer Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes. Seit März 2011 müssen Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern Berichte über die durchschnittlichen Einkommen ihrer weiblichen und männlichen Beschäftigten vorlegen. Heuer betrifft die Berichtspflicht auch Betriebe ab 500 Mitarbeitern und bis zum Jahr 2014 alle Unternehmen mit über 150 Arbeitnehmern. Die jeweiligen Adressaten: Betriebsräte und Mitarbeiter. Das Nahziel: Lohntransparenz. Das Fernziel: gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
Etwa 90 Prozent der 200 heimischen Großbetriebe erstellten die gesetzlich vorgesehenen Einkommensberichte. In der Praxis bestehen die Reports aus einer Anhäufung anonymisierter Zahlenreihen und Excel-Tabellen, gedacht allein für den betriebsinternen Gebrauch. Weder Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung noch ÖGB und Arbeiterkammer – und schon gar nicht das Frauenministerium – verfügen über eine zusammenfassende Analyse. Gabriele Heinisch-Hosek ist auch ohne Detailkenntnisse zufrieden: „Mit den Einkommensberichten bringen wir Licht ins Dunkel der Gehaltsunterschiede. Wenn es Lohnunterschiede im Unternehmen gibt, dann wird keine Geschäftsführung mehr die Augen davor verschließen können.“
Angesichts der Ergebnisse dürfte sich nun vielmehr die Frauenministerin selbst vor Staunen die Augen reiben. Wahr ist: Es gibt keine wesentlichen Lohnunterschiede. In den heimischen Großkonzernen ist die frauenpolitische Langzeitforderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit bereits betriebliche Realität, quer durch die Sparten: von Finanzkonzernen wie der Wiener Städtischen Versicherung und der Raiffeisen International Bank über Handelsriesen wie Spar bis zu Industriebetrieben wie Voest, OMV, Infineon und Lenzing oder Österreichs größtem Gastronomiekonzern McDonald’s (siehe hervorgehobene Zitate). Exemplarisch die Stellungnahme von Fritz Hagl, Zentralbetriebsratsvorsitzender der Siemens AG Österreich (12.000 Mitarbeiter): „Der Bericht zum Einkommens-Transparenzgesetz ergibt, dass es de facto keine Unterschiede bei den Einkommen weiblicher und männlicher Mitarbeiter gibt. Dort, wo noch marginale Unterschiede auftreten, sind diese durch Montagearbeiten beziehungsweise die unterschiedliche Abgeltung von Mehrleistungen erklärbar.“
Damit hat wohl kaum jemand gerechnet. Gedacht waren die Einkommensberichte als Druckmittel gegenüber Unternehmensführungen, denen Geschlechterdiskriminierung bislang einfach egal war. Dass der Mythos von den 25 Prozent Lohnunterschied bei gleicher Arbeit nicht länger zu halten ist, war schon lange klar. Die Wissenschaft hat in dieser Frage ziemliche Fortschritte gemacht und sich von der „unbereinigten“ zur „bereinigten“ Lohnlücke vorgearbeitet. Gibt der unbereinigte Gender Pay Gap bloß den Unterschied zwischen den Durchschnittseinkommen von Frauen und Männern an, dann erlaubt die bereinigte Version, so genannte erklärbare Unterschiede herauszurechnen. Das bedeutet, dass sowohl persönliche als auch arbeitsplatzbezogene Faktoren, die einen Einfluss auf den Lohn haben, berücksichtigt werden, sodass der Einkommensunterschied am Ende nach Möglichkeit nur noch aus einem „unerklärlichen“ Rest besteht, für den die Frauendiskriminierung verantwortlich gemacht wird.
Laut einer Studie, die von vier renommierten österreichischen Wissenschaftern der Universität Linz, der Statistik Austria, des Wirtschaftsforschungsinstituts und der Universität Wien erstellt wurde, schrumpft der österreichische Gender Pay Gap von 25,5 Prozent auf diese Weise um mehr als die Hälfte, und übrig bleiben etwa zwölf Prozent Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen, die mittels der vorhandenen Daten nicht erklärt werden können. Die Studienautoren, darunter Christine Zulehner, eine Expertin für feministische Ökonomie, halten fest, dass ein Teil der verbliebenen zwölf Prozent des Gehaltsunterschieds durch Faktoren wie Karrieremotivation und Engagement bedingt sein könnten. Nur für den Rest gilt tatsächlich der Verdacht auf Frauendiskriminierung.
Das deutsche Bundesamt für Statistik verfügt dank einer Stichprobe von 3,1 Millionen Beschäftigten über so detaillierte Daten, dass es nicht weniger als 15 verzerrende Faktoren ausschalten kann – darunter neben Qualifikation und Berufserfahrung auch Branche, Art des Arbeitsvertrags, Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen, Unternehmensgröße, Zulagen, Einfluss der öffentlichen Hand, regionale Unterschiede, Leistungsgruppen und noch einige mehr. Auf diese Weise reduziert sich der Lohnunterschied in Deutschland auf nur noch acht Prozent. Dabei sind Babypausen als Ursache für geringere Einkommen noch gar nicht berücksichtigt, weil ausgerechnet dazu die Daten fehlen.
Man sieht: Von den 25 Prozent Lohnunterschied ist die Realität weit entfernt, die Wahrheit ist einstellig. Es gibt jedoch auch Kritiker dieser statistischen Bereinigung, die einwenden, einige der Faktoren hätten sehr wohl diskriminierenden Charakter. So sei die Tatsache, dass einige der typischen Frauenberufe besonders schlecht bezahlt sind, ein Beweis dafür, dass die Benachteiligung auf umfassendere Weise wirke. Wann immer Frauen einen Beruf für sich erobern, sinke die Entlohnung.
Würde dies zutreffen, müssten etwa die Ärzte bereits schwere finanzielle Einbußen hinnehmen, denn der Frauenanteil unter den Medizinern liegt bei rund 40 Prozent und steigt ständig. Die Ärztekammer beobachtet auch einen „großen Spardruck“, führt diesen jedoch auf generelle Reformen im Gesundheitssystem und nicht etwa auf den Anstieg der Zahl weiblicher Kolleginnen zurück. Tatsache ist, dass der bereinigte Wert von acht Prozent Lohnunterschied sogar auf der Webseite der deutschen Equal-Pay-Day-Initiative angeführt wird. Auf das Datum des Gedenktags selbst hat dies allerdings keinen Einfluss.
Mythos „Managerinnen-Diskriminierung“
Egal, wie weit hinauf Frauen die Karriereleiter steigen, die Benachteiligung klettert mit, so will es das Gender-Pay-Gap-Klischee. Diesen Eindruck erhärtete ein Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2011, in dem unter anderem Gehälter von Vorstandsmitgliedern in staatsnahen Betrieben untersucht wurden. Demnach verdienen weibliche Manager bloß 64 Prozent dessen, was männliche Manager bekommen. Dies stieß auf „Unverständnis“ bei den Abgeordneten des Rechnungshofausschusses, vermerkt die Parlamentskorrespondenz.
Kein Wunder. Wie kann es sein, dass trotz des gesetzlich festgelegten Grundsatzes gleicher Bezahlung weibliche Manager um fast ein Drittel betrogen werden? Und das in staatsnahen Unternehmen? Der ÖVP-Abgeordnete Gabriel Obernosterer zeigte sich in der Debatte konsterniert, die Frauensprecherin der Grünen, Judith Schwendtner, entrüstete sich in einer Aussendung.
Der vermeintliche Skandal lässt sich relativ leicht aufklären. Einen ersten Hinweis auf die Ursache unterschiedlicher Gehälter gibt die Auflistung der Branchen, in denen die Vorstände am besten verdienen: Bergbau, Finanzdienstleistungen, Energieversorgung, Land- und Forstwirtschaft sowie Verkehr. In diesen fünf Branchen beträgt der Anteil der weiblichen Vorstände im Schnitt 1,4 Prozent.
Daraus könnte man, einem alten Topos der Einkommensscherendogmatik folgend, schließen, dass weiblich dominierte Berufsfelder benachteiligt würden. Allein, die gibt es nicht. Der höchste Frauenanteil in einer einzelnen Branche liegt bei etwa einem Drittel (Einrichtungen künstlerischer Art). Das bedeutet, dass bei jeder Diskriminierung mindestens zwei Drittel der Benachteiligten Männer wären. Außerdem rangieren etwa die Vorstände der Einrichtungen künstlerischer Art in den Verdienst-Charts auf dem guten siebten Rang (von 22).
Der Rechnungshof hat die vorliegenden Zahlen nicht nach Branchen ausgewertet. profil stellte dafür folgende Rechnung an: Zunächst wurden aus der Gesamtheit der weiblichen Vorstandsmitglieder diejenigen herausgefiltert, die in einem gemischt-geschlechtlichen Vorstand sitzen. Danach wurden die Gehälter der Frauen und Männer im selben Vorstand miteinander verglichen und errechnet, welchen Prozentsatz die Frauen erreichen. Dabei wurde evident, dass es zwischen den Gehältern der Vorstandsmitglieder in Einzelfällen erhebliche Unterschiede – sowohl zugunsten von Männern als auch zugunsten von Frauen – gibt. Wie nicht anders zu erwarten, verdient ein Vorstandsvorsitzender weit mehr als ein einfaches Direktoriumsmitglied.
Überraschend ist, dass Frauen im Schnitt etwa 95 Prozent dessen verdienen, was ihre männlichen Kollegen im selben Vorstand erhalten. Diese Diskrepanz liegt angesichts der geringen Grundgesamtheit unterhalb der statistischen Signifikanz. Managerinnen verdienen also fürs Managen gleich viel wie Manager.
Man könnte sich darüber empören, dass Vorstände in Bergbau-Unternehmen besser bezahlt werden als zum Beispiel Vorstände im Bereich Beherbergung und Gastronomie. Das hat jedoch kaum Gender-Bedeutung oder Diskriminierungshintergrund und lässt somit vermutlich sowohl die Abgeordneten des Rechnungshofausschusses als auch die Frauensprecherinnen der Parlamentsparteien kalt.
Unbestreitbar ist die Tatsache, dass nur sehr wenige Frauen – gerade einmal 15 Prozent – überhaupt in den Vorständen der untersuchten staatsnahen Unternehmen zu finden sind. Ein Chancengleichheitsskandal gewiss, aber kein Fall für die Lohnlückenpolizei.
Mythos „Teilzeitfalle“
Frauen sitzen in der „Teilzeitfalle“, sagt Frauenministerin Heinisch-Hosek. Mittels einer Informationskampagne möchte sie die Betroffenen aus ihrer misslichen Lage befreien. Frauen in Teilzeit hätten laut SPÖ-Aussendung „immer weniger Geld im Börsel als Frauen, die Vollzeit arbeiten können“. Das stimmt. Ein großer Teil des unbereinigten Gender Pay Gap in Österreich rührt daher, dass sehr viele Frauen Teilzeit arbeiten. Im EU-Vergleich (Durchschnitt: 30,8 Prozent) liegt Österreich mit einer Teilzeitquote von 44 Prozent im vorderen Drittel. Auch wieder ein Anschlag frauenfeindlicher Kräfte gegen die Lohngerechtigkeit, könnte man meinen. So ist es aber nicht. Die Forderung nach einem „gesetzlich garantierten Anspruch auf Teilzeitarbeit für Eltern bis zum Schuleintritt ihres Kindes mit Rückkehrrecht zur Vollzeitarbeit“ war der Punkt acht des Frauenvolksbegehrens aus dem Jahr 1997. Als die schwarz-blaue Regierung im Jahr 2004 dann endlich die Elternteilzeit einführte, gingen die SPÖ-Gewerkschafterinnen fast auf die Barrikaden, weil das Recht auf Inanspruchnahme Mitarbeitern von Unternehmen mit mehr als 20 Angestellten vorbehalten bleiben sollte. Auch der Grün-Abgeordnete Karl Öllinger wetterte im Parlament: „Recht auf Teilzeit – super! Aber, bitte, für alle!“
Plötzlich ist alles anders: Teilzeit gilt als Teufelszeug, das allzu viele Frauen in seinen Bann zog. Und während noch 2008 von den ÖGB-Frauen die Broschüre „Elternteilzeit“ unter dem Logo „Frauen haben Zukunft“ verteilt wurde, schimpft jetzt Heinisch-Hosek: „Teilzeit ist eine Mogelpackung.“ Der Schwindel bestünde darin, dass Teilzeitbeschäftigte weniger verdienen als ihre Vollzeitkollegen (und -kolleginnen) und dass als Folge später auch die Pensionen geringer ausfallen. Diese doch recht simplen Zusammenhänge sollten eigentlich von Anfang an klar gewesen sein. Auch dass im Regelfall eher Frauen das Recht auf Elternteilzeit, das immerhin bis zum siebten Geburtstag des Kindes besteht, in Anspruch nehmen, kann niemanden überrascht haben.
Der scheinbare Sinneswandel in der Frauenpolitik ist polittaktisch zu erklären. Ideologisch war den Feministinnen die Teilzeit wohl nie ganz geheuer, andererseits wollten sie sich nicht gegen ein Recht stellen, das von vielen Frauen ersehnt wurde. Das Ganze nun in einen Kampf um Lohngerechtigkeit neu zu verpacken, scheint ein glorreicher Ausweg zu sein.
Mythos „Schlusslicht Österreich“
Die nackte Statistik spricht eine klare Sprache: Österreich ist bei der Lohngerechtigkeit zwischen den Geschlechtern so ziemlich das Letzte. Präzise ist es das Vorletzte, denn zusammen mit unserem Nachbarland, der Tschechischen Republik, liegt Österreich nur besser als Estland. In diesem Elend suhlen sich heimische Gender-Pay-Gap-Fans gern, denn wenn ein Land im europäischen Vergleich so mies abschneidet, muss einfach alles im Argen liegen.
Für Selbsthass besteht freilich kein Anlass. Alle seriösen Studien zum Gender Pay Gap weisen darauf hin, dass sich eine hohe Frauenerwerbsquote tendenziell negativ auf den statistischen Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen auswirkt. Malta etwa erzielt beim Gender Pay Gap Traumwerte im einstelligen Bereich. Gleichzeitig grundelt der Prozentsatz der erwerbstätigen Frauen auf Malta im europäischen Vergleich bei 39 Prozent.
Ähnlich ist es bei Polen oder Italien. Das Phänomen wird im Fachjargon „self selection“ genannt. Arbeiten in einem Land vor allem Frauen, die aufgrund höherer Qualifikation entsprechend motiviert sind, ergibt sich ein höheres weibliches Durchschnittsgehalt, denn aufseiten der Männer stehen auch die Unqualifizierten im Erwerbsleben. So handelt es sich bei den auf Malta erwerbstätigen Frauen im EU-Vergleich überproportional um besser gebildete Arbeitnehmerinnen, denen die Mittelmeerinsel auch den guten Wert beim Gender Pay Gap verdankt (siehe Grafik rechts). In Wirklichkeit handelt es sich bei Malta eher um ein unterentwickeltes Land, was die Stellung von Frauen am Arbeitsmarkt betrifft.
In Polen wiederum verdienen Frauen, die in den fünf am meisten von Männern dominierten Branchen arbeiten, um fast 17 Prozent mehr als ihre männlichen Kollegen. Auch da ist keine Diskriminierung am Werk: Während die Masse der ungelernten Arbeiter männlich ist, finden sich in der Verwaltung einige Frauen. So schlägt der Gender Pay Gap im Einzelfall in die Gegenrichtung aus.
Doch eine Situation, in der nur wenige Frauen arbeiten – und sei es auch in gut bezahlten Jobs –, ist weder aus feministischer noch aus volkswirtschaftlicher Sicht wünschenswert. Deshalb steht Österreich weit besser da, als es die Gender-Pay-Gap-Skala vermuten lässt. Auch die Erwerbsquote von Müttern mit Kleinkindern liegt laut Eurostat in Österreich bei 58 Prozent und damit bloß um zwei Prozentpunkte hinter Frankreich, das gern als Paradies der Kinderbetreuungseinrichtungen gepriesen wird.
Ohnehin liefern internationale Studien zur finanziellen Gleichstellung von Mann und Frau mitunter zweifelhafte Ergebnisse. Im viel zitierten Gender Gap Report des World Economic Forum erreicht Österreich bei der Kennzahl „Lohngerechtigkeit“ den 116. Platz. In nur 19 Ländern der Welt ist die Gehaltsschere noch größer, darunter freilich nicht nur Tschechien, sondern auch Spanien, Italien und Frankreich. Die Sieger in der Kategorie „Lohngerechtigkeit“ sind eine Überraschung: Auf Platz 1 des Rankings liegt Ägypten. Danach folgen Lesotho und Albanien.
Mythos „Die Frau – ein ewiges Opfer“
Die Experten der Arbeiterkammer Niederösterreich wollten es genau wissen, und jetzt ist es amtlich: In exakt 62 Jahren, im Jahr 2074, wird in Österreich Lohngerechtigkeit zwischen den Geschlechtern herrschen. Die Prognose der Arbeiterkämmerer kommt an Aussagekraft und Verlässlichkeit dem Maya-Kalender nahe. Aber immerhin enthält die Berechnung die Annahme, dass ein Fortschritt bei der Bezahlung von Frauen möglich sei. Denn üblicherweise ist das Lamento, dass sich die Lohnschere nicht schließe, ein Fixpunkt auf der Gerechtigkeits-Mängelliste von Frauenpolitikerinnen aller Parteien. Doch auch das beliebte Postulat „Nichts hat sich verbessert“ löst sich durch einfaches Fact-Checking auf. Aus der oben zitierten Wifo-Studie zu den Lohnunterschieden geht nicht nur hervor, dass der bereinigte Pay Gap weit kleiner ist als bisher angenommen – er hat sich auch im Lauf der Jahre verringert. Betrug der „unerklärliche“ Anteil beim Lohnunterschied 1983 noch 17 Prozent, so waren es 1997 noch 14 und zuletzt maximal zwölf Prozent.
Frauen haben fast alle Bereiche des Arbeitsmarkts erobert, die Frauenbeschäftigung nahm in den vergangenen 25 Jahren um 40 Prozent zu. Mittlerweile sind 66,4 Prozent der Frauen berufstätig. Legistische Meilensteine wie das Gleichbehandlungsgesetz aus dem Jahr 1993 sorgten für eine Verringerung der Diskriminierung.
Seit dem Jahr 1999 ist das Ausbildungsniveau von Frauen in Österreich höher als jenes der Männer. Zusätzliche Hilfestellungen, wie die Bevorzugung von Frauen bei Aufnahmetests zum Medizinstudium an der Medizinischen Universität Wien dank „genderspezifischer Ermittlung der Testwerte“, sorgen dafür, dass ein numerischer Gleichstand zwischen Männern und Frauen erzielt wird.
Die Wifo-Studie hält dezidiert fest: „Wenn der Gender Wage Gap eine Folge von Diskriminierung der Frauen ist und nicht eine Folge deren unterschiedlicher Produktivität, dann erwarten wir, dass sich diese Lücke mit der Zeit und dank der Einführung von Gleichbehandlungsgesetzen schließt.“ Die Tendenz ist eindeutig und wohl unumkehrbar.
Doch statt ihre Erfolge zu vermarkten, pflegen die heimischen Politikerinnen lieber weiterhin den Mythos der immerwährenden Opferrolle der Frauen. Anlässlich des hundertjährigen Jubiläums des Internationalen Frauentags am 8. März 2011 wagte Nationalratspräsidentin Barbara Prammer einen noch weiteren Blick in die Zukunft als die Arbeiterkammer Niederösterreich: Sie glaube, beim 200. internationalen Frauentag werde man staunen: „2011! Nicht vorstellbar! Das war das Mittelalter!“
Die positive Realität, dass Frauen hierzulande real eben nicht um ein Viertel weniger verdienen, wird geleugnet. Die Vorsitzende der ÖGB-Frauen Brigitte Ruprecht: „Wir bilden uns diese Unterschiede nicht ein. Es gibt sie.“
Richtig ist: Beharrt man auf der Verwendung des unbereinigten Gender Pay Gap, so wird die Lage weiterhin trist erscheinen. Es wird sich nicht ändern, dass Frauen mit unterdurchschnittlicher Qualifikation und längeren Erwerbspausen, die in Niedriglohnbranchen arbeiten, weniger verdienen als höher qualifizierte Männer, die nicht in Karenz gehen und besser bezahlte Berufe ergreifen.
Da taugt der Slogan „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ nichts, da bräuchte es kulturelle und gesellschaftliche Veränderungen. Seit der legendären Johanna Dohnal scheiterten alle Frauenministerinnen von SPÖ
und ÖVP daran, Mädchen für männlich dominierte, besser bezahlte Lehrberufe zu begeistern. Die OMV schrieb unlängst 15 Technik-Stipendien für Maturantinnen aus, um zukünftige weibliche Ingenieure für das Unternehmen zu rekrutieren. Die Bewerbungen halten sich dem Vernehmen nach in Grenzen. Weibliche Techniker im Österreich des Jahres 2012 sind noch immer so selten wie männliche Frauenminister. In den Familien mit Kindern geht weiterhin die Mutter (länger) in Karenz und arbeitet danach eher Teilzeit als der Vater.
Dass die gewaltigen Lohnlücken ein Mythos sind, gilt auf jeden Fall für die Parteizentralen der Koalitionspartner. Bei der Einführung der verpflichtenden Einkommensberichte vergangenes Jahr erklärte die ÖVP stolz, „keinen Handlungsbedarf“ zu haben, da eine Überprüfung „keine strukturellen Unterschiede bei der Bezahlung von Frauen und Männern“ ergeben habe.
Und auch Gabriele Heinisch-Hosek frohlockte: „Wir haben es schwarz auf weiß: Keine Einkommensnachteile für Frauen in der SPÖ.“ An den niedrigen Frauenquoten im roten und schwarzen Parlamentsklub ändert das freilich nichts. Aber wenn es um den eigenen Laden geht, ist die bereinigte Form des Gender Pay Gap höchst willkommen.
Lesen Sie außerdem im profil 14/2012: Warum es nur in Österreich alljährlich gleich zwei Equal Pay Days gibt.
31.3.2012 09:39
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Sind Genderstudien sinnvoll?
Menschen lassen sich nach ihnen eigenen Merkmalen in viele Kategorien einordnen und ordnen sich selbst auch vielen verschiedene Kategorien, Identitäten, Gruppen zu:
War man in der näheren Vergangenheit nicht ganz besessen von den Begriffen Rasse und Klasse?
Hört denn der Wahnsinn niemals auf?
Die Religion ist das Medium mittels dessen sich arbeitsscheue Intellektuelle als Priester und Pfarrer einen Lebensstandard leisten, den sie ansonsten nie erreichen würden. Hier beuten die Schlauen die Fleißigen aus.
Und so wird immer wieder eine neue Religion erfunden, damit die doppelten Linkshänder ein Auskommen haben.
- Alter
- Geschlecht
- Bildung
- Vermögen
- Ort, Region, Nation
- Religion
- Berufsgruppe
- sportliche, künstlerische, intellektuelle Fähigkeiten, Interessen und Bedürfnisse
- Lebenslauf
- körperliche Merkmale wie Hautfarbe, Haarfarbe und -struktur, Größe, Gewicht, ...
- Temperament
- .
War man in der näheren Vergangenheit nicht ganz besessen von den Begriffen Rasse und Klasse?
Hört denn der Wahnsinn niemals auf?
Die Religion ist das Medium mittels dessen sich arbeitsscheue Intellektuelle als Priester und Pfarrer einen Lebensstandard leisten, den sie ansonsten nie erreichen würden. Hier beuten die Schlauen die Fleißigen aus.
Und so wird immer wieder eine neue Religion erfunden, damit die doppelten Linkshänder ein Auskommen haben.
Ehe - ein feministischer Standpunkt
Den folgenden Text werde ich aufteilen, um nach den Absätzen Kommentare einfügen zu können.
Ich halte mich an die Praxis, den Originaltext in Dunkelrot und Times zu halten, meinen Kommentar hingegen in Schwarz und Arial.
Zur Vortragenden:
Sie ist Autorin einer Vielzahl von Publikationen im Bereich ihrer Forschungsgebiete.
Auswahl von Publikationen im Bereich des Familienrechts:
Gott bewahre mich davor, in die Hände solch schrecklicher Juristinnen zu fallen. Ich frage mich, ob diese Frau a) verheiratet ist und b) einene Kinder hat und darunter c) Söhne.
Das würde ich ihr von Herzen gönnen, dass die Kindsmutter einer ihrer Söhne die Zustimmung zur intentionalen Elternschaft dieses Sohnes verweigert, was die Frau Professorin dann um ihren Enkel brächt.
Ganz nett fände ich auch, wenn der andere Sohn aus lauter Liebe die intentionale Elternschaft für ein fremdes Kind seiner Freundin übernommen hat, wie stark dann wohl die großelterlichen Gefühle diesem Kind gegenüber wären.
Der Alte Fritz hat einmal gesagt, dass Juristen Talare tragen müssen, damit man die Gauner schon von weitem erkennen kann. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Ich halte mich an die Praxis, den Originaltext in Dunkelrot und Times zu halten, meinen Kommentar hingegen in Schwarz und Arial.
Gender Lecture mit Prof. Dr. Ingeborg Schwenzer, L.L.M.
Die Zukunft des Familienrechts
Am 22. Mai 2006 hielt Prof. Dr. Ingeborg Schwenzer, LL.M. im Rahmen der Gender Lectures des GenderKompetenzZentrums an der Humboldt-Universität zu Berlin einen Vortrag zum Thema: „Die Zukunft des Familienrechts“. Ausgehend von der jüngsten Rechtsentwicklung namentlich in angloamerikanischen Staaten zeigte der Vortrag auf, wie die Grundstrukturen eines modernen Familienrechts aussehen könnten und müssten. Die künftige Aufgabe des Familienrechts sieht Prof. Dr. Schwenzer einerseits darin, Individuen in selbstverantwortlicher Gestaltung ihres Lebens nicht zu behindern, und andererseits darin, Verantwortung für eigenes Verhalten einzufordern.
Prof. Dr. Schwenzer gliederte ihren Vortrag über die Zukunft des Familienrechts in drei Teile.
Einleitend stellte sie kurz die Ausgangslage sowie die historische Entwicklung der Ehe und Familie in Deutschland dar und machte auf den grundlegenden Wertewandel in diesen Bereichen aufmerksam. Dazu zählte sie v.a. die Säkularisierung und die Emanzipation, die dazu führte, dass sowohl Frauen als auch Kinder mehr als Subjekt mit eigenen Rechten und eigenem Willen gesehen werden. Prof. Dr. Schwenzer erwähnte in diesem Zusammenhang auch entscheidende Reformen des Familienrechts, wie z.B. die Scheidungsrechtsrevisionen der 60er und 70er Jahre und die Einführung von Partizipationsrechten von Kindern, etwa im Rahmen von Kindesanhörungen in den 90er Jahren. Ihren Überblick über die Entwicklung schloss sie mit einem Hinweis darauf, dass sich das deutsche Familienrecht über weite Strecken auch heute noch am Leitbild der bürgerlichen Kleinfamilie, der auf Ehe und Blutsverwandtschaft gegründeten Normalfamilie von Vater, Mutter und Kind orientiert.
Im zweiten Teil ihres Vortrags ging Prof. Dr. Schwenzer auf die Aufgaben eines modernen Familienrechts ein, das ihrer Meinung nach der heutigen Situation und den aktuellen Entwicklungen angepasst werden muss. Zu den Anforderungen, die ein modernes Familienrecht zu erfüllen hätte, zählt sie die Nichteinmischung des Staats in Zusammenleben und Wahl der Lebensform, die Einforderung von Verantwortung für eigenes Verhalten und zwar auch für Partnerschaften, die nicht durch die Ehe formalisiert wurden, sowie die Ausrichtung am Kindeswohl.
Den Schwerpunkt legte Prof. Dr. Schwenzer auf den dritten Teil des Vortrags, in dem sie die Grundlinien eines modernen Familienrechts skizzierte, die sie im Rahmen eines „Model Family Code“ zusammengetragen hat. Diese Grundlinien beziehen sich zum einen auf Partnerschaften, zum anderen auf das Kindschaftsrecht.
Das Rechtsinstitut der Ehe erachtet Prof. Dr. Schwenzer vor allem auf Grund der symbolischen Bedeutung auch weiterhin für wichtig, es sollte jedoch unabhängig der sexuellen Orientierung für alle geöffnet werden.
Ehehindernisse möchte sie nur im Hinblick auf Altersgrenzen und bei direkter Verwandtschaft aufrechterhalten.
Als einzige ehespezifische Rechtsfolge soll die Möglichkeit bestehen, einen gemeinsamen Familiennamen festzulegen.
Die weiteren Rechtsfolgen werden bei der Ehe auch weiterhin an die Willenserklärung geknüpft, sie können aber auch bei anderen Lebensformen unter bestimmten Bedingungen entstehen.
Rechtsfolgen würden sich dann an das Bestehen einer Partnerschaft anschließen, wenn die Gemeinschaft seit mehr als drei Jahren besteht, wenn es gemeinsame Kinder gibt oder wenn von einem Beteiligten besonders große Beiträge für die Gemeinschaft geleistet wurden.
Was bedeutet ein Rechtsinstitut, dessen einzige Rechtsfolge die Möglichkeit ist, einen gemeinsamen Familiennamen festzulegen? Ein Institut, bei dem für die, ja sagen wir, Vertragsparteien keine weiteren Pflichten entstehen, es sei denn, sie wären privatrechtlich vereinbart. Nun, ein solches Rechtsinstitut ist nichts wert, aber halt, dann wird sichtbar, dass da doch an Rechtsfolgen gedacht wird, nämlich, wenn die Gemeinschaft mehr als drei Jahre bestet, wenn es gemeinsame Kinder gibt oder wenn von einem Beteiligten besonders große Beiträge für die Gemeinschaft geleistet wurden.
An wen hier gedacht wird, wenn es um die besonders großen Beiträge für die Gemeinschaft geht, das wird im weiteren Verlauf des Textes klarer.
Zum Thema Scheidung äußerte sich Prof. Dr. Schwenzer folgendermaßen: Bei einer zweiseitigen Scheidung sollte eine obligatorische Trennungsfrist wegfallen, bei gemeinsamen Kindern sollte eventuell eine Überlegungsfrist vorgesehen werden. Eine solche Überlegungsfrist hält sie auch bei einer einseitigen Scheidung für sinnvoll.
Eine vom Zivilstandesamt durchgeführte Registerscheidung sollte nur unter bestimmten Bedingungen (bei Einigung, wenn es keine gemeinsamen Kinder gibt, wenn die Ehe weniger als 10 Jahre dauerte) möglich sein.
Prof. Dr. Schwenzer kritisiert die große Diskrepanz hinsichtlich der finanziellen Folgen zwischen der Auflösung einer Ehe und der Auflösung von nicht-ehelichen Gemeinschaften.
Sie schlägt vor, die Regelungen des Güterrechts bzw. der Zugewinngemeinschaft, des Versorgungsausgleichs und des Unterhaltsrechts zu Gunsten eines einheitlichen finanziellen Versorgungsausgleiches aufzugeben. Dieser soll für alle Formen der Gemeinschaft gelten und dazu dienen, Vor- und Nachteile, die während einer Gemeinschaft entstanden sind, auszugleichen.
Prof. Dr. Schwenzer nennt als Beispiel, dass derjenige, der seine persönliche Karriere für die gemeinsame Haus- und Familienarbeit aufgibt, im Falle einer Trennung vom anderen einen (finanziellen) Ausgleich erhält.
Bei diesem finanziellen Ausgleich und der spezifischen Aufteilung der Güter räumt Prof. Dr. Schwenzers Konzept dem Gericht ein großes Ermessen ein. Ein zeitnah zur Trennung vollzogener, einmaliger Ausgleich soll vor allem langfristige periodische Leistungen von einem Partner an den anderen verhindern.
So, nun kommen wir der Sache näher. Die Autorin möchte die Möglichkeit, den Güterstand in der Ehe frei zu regeln, aufgeben und zwangsweise die Zugewinngemeinschaft festschreiben, wobei sie dann den Gerichten ein großes Ermessen zugestehen will. Und worum es wirklich geht, kommt in der Passage zum Ausdruck: " dass derjenige, der seine persönliche Karriere für die gemeinsame Haus- und Familienarbeit aufgibt, im Falle einer Trennung vom anderen einen (finanziellen) Ausgleich erhält."
Das ist interessant! Da soll die Frau, die ihre Karriere als Tippse oder Arzthelferin zugunsten der Familienarbeit aufgegeben hat, einen Ausgleich von dem Jungunternehmer oder selbständigen Arzt bekommen, einen Ausgleich, den ein Gericht in beliebiger Höhe festsetzen kann. Und dieser Ausgleich hat sofort zu erfolgen, denn es sollen ja langfristigee periodische Leistungen verhindert werden. Da wird dann mancher seinem Privatbankrott ins Auge sehen müssen.
Bei mehr als 10 Jahren Partnerschaft möchte Prof. Dr. Schwenzer diese Form des Versorgungsausgleichs durch die Möglichkeit einer kurzfristigen „nachpartnerschaftlichen Solidarität“ ergänzen, um eine Anpassung an die neue Lebenssituation zu erleichtern.
Nachpartnerschaftliche Solidarität, ein schöner Begriff.
In Bezug auf ein modernes Kindschaftsrecht erwähnt sie, dass moderne Fortpflanzungsmethoden beachtet werden müssen und dass verstärkt auf eine Gleichberechtigung ehelicher und nicht-ehelicher Kinder geachtet werden muss.
Festhalten möchte sie an der Regelung, dass die Geburtsmutter rechtliche Elter des Kindes ist.
Mütter behalten die rechtliche Elternschaft, auf biologischer Rechtsgrundlage.
Wegfallen soll jedoch die Vermutung der Vaterschaft des Ehemannes der Mutter.
Väter verlieren die rechtliche Elternschaft.
In ihrem „Model Family Code“ führt Prof. Dr. Schwenzer im Kindschaftsrecht einen neuen Aspekt ein, und zwar den der intentionalen Elternschaft.
Dabei ist Elter die Person, die mit Zustimmung der Geburtsmutter eine intentionale Elternschaft übernimmt.
Väter sind also künftig darauf angewiesen, dass ihnen die Geburtsmutter erlaubt, eine intentionale Elternschaft zu übernehmen.
Somit ist der Anknüpfungspunkt für Elternschaft der Wille, Elter zu werden.
Aber nur für Väter, die Mutter wird qua Naturrecht Elter.
Die Möglichkeit einer Anfechtung der intentionalen Elternschaft durch den genetischen Vater soll in den ersten sechs Monaten sowie im Falle eines Irrtums bestehen.
Und wenn er es erst später erfährt? Und welche Folgen hat die Anfechtung?
Adoptionen möchte sie vom Status der Ehe abkoppeln und dadurch erleichtern und für alle möglich machen. Die Stiefkindadoption soll hingegen abgeschafft und eine Adoptionsaufhebung erschwert werden.
Im Rahmen eines modernen Familienrechts führt Prof. Dr. Schwenzer die „elterliche Verantwortung“ als neuen Begriff ein. Dieser soll die Pflichten der Eltern stärker betonen und Begriffe wie „Gewalt“ und „Sorge“ ablösen.
Elterliche Verantwortung ist an rechtliche Elternschaft gekoppelt – tritt somit also auch bei intentionaler Elternschaft ein. Die Möglichkeit einer elterlichen Verantwortung sollte laut Prof. Dr. Schwenzer auch für Dritte, insbesondere bei Patchworkfamilien, gegeben sein.
Was Juristen niemals begreifen werden, dass ihr ganzes Rechtssystem nichts sind als staubige Tinte auf vergilbtem Papier. So läuft das nicht. So wird das nichts. Elternliche Liebe beruht nicht auf Paragraphen, sondern auf Blut und Boden.
Kindesunterhalt wird im modernen Familienrecht, wie sie es sich vorstellt, für die Dauer der Ausbildung und in etwa bis zum 25. Lebensjahr des Kindes gezahlt.
Eine rechtliche Elternschaft ist immer auch mit Kindesunterhalt gekoppelt.
Abschließend fasst Prof. Dr. Schwenzer noch einmal die wichtigsten Aspekte ihres „Model Family Codes“ zusammen:
Sie fordert Verantwortung für tatsächlich Gelebtes und leugnet Tatsächliches.
Und ob ihre Konstrukte dem Kindeswohl dienen, da wage ich aber zu zweifeln. Nun vielleicht unter einem Aspekt, dass nämlich keine Kinder mehr gezeugt werden. So dumm kann kein Mann sein, dass er unter den von dieser Autorin geschilderten Umständen noch bereit ist, Kinder zu zeugen.
Hauptkonsequenzen ihres Konzepts sieht Prof. Dr. Schwenzer bei Auflösungen von Beziehungen/Gemeinschaften, in der intentionalen Elternschaft und in der Zuschreibung elterlicher Verantwortung.
An den Vortrag von Prof. Dr. Schwenzer schloss sich eine angeregte Diskussion über das vorgestellte Konzept eines modernen Familienrechts an. Prof. Dr. Schwenzers „Model Family Code“ wurde als visionär und innovativ empfunden. Im Laufe der Debatte wurde deutlich, dass eine Gesetzesfolgenabschätzung für dieses Modell, auch im Hinblick auf die Auswirkungen auf andere Rechtsgebiete, von großem Interesse wäre. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass ein größeres Ermessen der Richter beim finanziellen Ausgleich eine höhere Gender-Kompetenz derselben erfordert.
Zu Diskussionen Anlass gab die Anknüpfung von Rechtsfolgen an das bloße Zusammenleben zweier Personen, was jedoch laut der Referentin mit der Vertragsfreiheit vereinbar ist, da von konkludenten Willenserklärungen ausgegangen werden kann.
Auch so ein Punkt: Sie will die Ehe letztendlich abschaffen, aber dann aus dem Zusammenleben zweier Personen eine rechtliche Ehe machen. Denn alles was sie schildert, sind normalerweise Rechtsfolgen einer Ehe, wie wir sie kennen. Sie will also Menschen zwangsverheiraten. Außerdem favorisiert sie durch ihre rechtlichen Konstrukte die Hausfrauenehe, denn alles was sie vorträgt, dient letztlich nur dem Schutz dessen, der sogenannte Familienarbeit leistet.
Prof. Dr. Schwenzer verdeutlichte während der Diskussion noch einmal, dass die Rechtsfolgen einer Partnerschaft nicht auf Grund einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft (auf letztere wird in ihrem Modell vollkommen verzichtet) entstehen, sondern auf Grund von Kriterien wie Dauer, gemeinsame Kinder und besonderen Beiträgen eines Beteiligten.
Prof. Dr. Schwenzer gliederte ihren Vortrag über die Zukunft des Familienrechts in drei Teile.
Einleitend stellte sie kurz die Ausgangslage sowie die historische Entwicklung der Ehe und Familie in Deutschland dar und machte auf den grundlegenden Wertewandel in diesen Bereichen aufmerksam. Dazu zählte sie v.a. die Säkularisierung und die Emanzipation, die dazu führte, dass sowohl Frauen als auch Kinder mehr als Subjekt mit eigenen Rechten und eigenem Willen gesehen werden. Prof. Dr. Schwenzer erwähnte in diesem Zusammenhang auch entscheidende Reformen des Familienrechts, wie z.B. die Scheidungsrechtsrevisionen der 60er und 70er Jahre und die Einführung von Partizipationsrechten von Kindern, etwa im Rahmen von Kindesanhörungen in den 90er Jahren. Ihren Überblick über die Entwicklung schloss sie mit einem Hinweis darauf, dass sich das deutsche Familienrecht über weite Strecken auch heute noch am Leitbild der bürgerlichen Kleinfamilie, der auf Ehe und Blutsverwandtschaft gegründeten Normalfamilie von Vater, Mutter und Kind orientiert.
Im zweiten Teil ihres Vortrags ging Prof. Dr. Schwenzer auf die Aufgaben eines modernen Familienrechts ein, das ihrer Meinung nach der heutigen Situation und den aktuellen Entwicklungen angepasst werden muss. Zu den Anforderungen, die ein modernes Familienrecht zu erfüllen hätte, zählt sie die Nichteinmischung des Staats in Zusammenleben und Wahl der Lebensform, die Einforderung von Verantwortung für eigenes Verhalten und zwar auch für Partnerschaften, die nicht durch die Ehe formalisiert wurden, sowie die Ausrichtung am Kindeswohl.
Den Schwerpunkt legte Prof. Dr. Schwenzer auf den dritten Teil des Vortrags, in dem sie die Grundlinien eines modernen Familienrechts skizzierte, die sie im Rahmen eines „Model Family Code“ zusammengetragen hat. Diese Grundlinien beziehen sich zum einen auf Partnerschaften, zum anderen auf das Kindschaftsrecht.
Das Rechtsinstitut der Ehe erachtet Prof. Dr. Schwenzer vor allem auf Grund der symbolischen Bedeutung auch weiterhin für wichtig, es sollte jedoch unabhängig der sexuellen Orientierung für alle geöffnet werden.
Ehehindernisse möchte sie nur im Hinblick auf Altersgrenzen und bei direkter Verwandtschaft aufrechterhalten.
Als einzige ehespezifische Rechtsfolge soll die Möglichkeit bestehen, einen gemeinsamen Familiennamen festzulegen.
Die weiteren Rechtsfolgen werden bei der Ehe auch weiterhin an die Willenserklärung geknüpft, sie können aber auch bei anderen Lebensformen unter bestimmten Bedingungen entstehen.
Rechtsfolgen würden sich dann an das Bestehen einer Partnerschaft anschließen, wenn die Gemeinschaft seit mehr als drei Jahren besteht, wenn es gemeinsame Kinder gibt oder wenn von einem Beteiligten besonders große Beiträge für die Gemeinschaft geleistet wurden.
Was bedeutet ein Rechtsinstitut, dessen einzige Rechtsfolge die Möglichkeit ist, einen gemeinsamen Familiennamen festzulegen? Ein Institut, bei dem für die, ja sagen wir, Vertragsparteien keine weiteren Pflichten entstehen, es sei denn, sie wären privatrechtlich vereinbart. Nun, ein solches Rechtsinstitut ist nichts wert, aber halt, dann wird sichtbar, dass da doch an Rechtsfolgen gedacht wird, nämlich, wenn die Gemeinschaft mehr als drei Jahre bestet, wenn es gemeinsame Kinder gibt oder wenn von einem Beteiligten besonders große Beiträge für die Gemeinschaft geleistet wurden.
An wen hier gedacht wird, wenn es um die besonders großen Beiträge für die Gemeinschaft geht, das wird im weiteren Verlauf des Textes klarer.
Zum Thema Scheidung äußerte sich Prof. Dr. Schwenzer folgendermaßen: Bei einer zweiseitigen Scheidung sollte eine obligatorische Trennungsfrist wegfallen, bei gemeinsamen Kindern sollte eventuell eine Überlegungsfrist vorgesehen werden. Eine solche Überlegungsfrist hält sie auch bei einer einseitigen Scheidung für sinnvoll.
Eine vom Zivilstandesamt durchgeführte Registerscheidung sollte nur unter bestimmten Bedingungen (bei Einigung, wenn es keine gemeinsamen Kinder gibt, wenn die Ehe weniger als 10 Jahre dauerte) möglich sein.
Prof. Dr. Schwenzer kritisiert die große Diskrepanz hinsichtlich der finanziellen Folgen zwischen der Auflösung einer Ehe und der Auflösung von nicht-ehelichen Gemeinschaften.
Sie schlägt vor, die Regelungen des Güterrechts bzw. der Zugewinngemeinschaft, des Versorgungsausgleichs und des Unterhaltsrechts zu Gunsten eines einheitlichen finanziellen Versorgungsausgleiches aufzugeben. Dieser soll für alle Formen der Gemeinschaft gelten und dazu dienen, Vor- und Nachteile, die während einer Gemeinschaft entstanden sind, auszugleichen.
Prof. Dr. Schwenzer nennt als Beispiel, dass derjenige, der seine persönliche Karriere für die gemeinsame Haus- und Familienarbeit aufgibt, im Falle einer Trennung vom anderen einen (finanziellen) Ausgleich erhält.
Bei diesem finanziellen Ausgleich und der spezifischen Aufteilung der Güter räumt Prof. Dr. Schwenzers Konzept dem Gericht ein großes Ermessen ein. Ein zeitnah zur Trennung vollzogener, einmaliger Ausgleich soll vor allem langfristige periodische Leistungen von einem Partner an den anderen verhindern.
So, nun kommen wir der Sache näher. Die Autorin möchte die Möglichkeit, den Güterstand in der Ehe frei zu regeln, aufgeben und zwangsweise die Zugewinngemeinschaft festschreiben, wobei sie dann den Gerichten ein großes Ermessen zugestehen will. Und worum es wirklich geht, kommt in der Passage zum Ausdruck: " dass derjenige, der seine persönliche Karriere für die gemeinsame Haus- und Familienarbeit aufgibt, im Falle einer Trennung vom anderen einen (finanziellen) Ausgleich erhält."
Das ist interessant! Da soll die Frau, die ihre Karriere als Tippse oder Arzthelferin zugunsten der Familienarbeit aufgegeben hat, einen Ausgleich von dem Jungunternehmer oder selbständigen Arzt bekommen, einen Ausgleich, den ein Gericht in beliebiger Höhe festsetzen kann. Und dieser Ausgleich hat sofort zu erfolgen, denn es sollen ja langfristigee periodische Leistungen verhindert werden. Da wird dann mancher seinem Privatbankrott ins Auge sehen müssen.
Bei mehr als 10 Jahren Partnerschaft möchte Prof. Dr. Schwenzer diese Form des Versorgungsausgleichs durch die Möglichkeit einer kurzfristigen „nachpartnerschaftlichen Solidarität“ ergänzen, um eine Anpassung an die neue Lebenssituation zu erleichtern.
Nachpartnerschaftliche Solidarität, ein schöner Begriff.
In Bezug auf ein modernes Kindschaftsrecht erwähnt sie, dass moderne Fortpflanzungsmethoden beachtet werden müssen und dass verstärkt auf eine Gleichberechtigung ehelicher und nicht-ehelicher Kinder geachtet werden muss.
Festhalten möchte sie an der Regelung, dass die Geburtsmutter rechtliche Elter des Kindes ist.
Mütter behalten die rechtliche Elternschaft, auf biologischer Rechtsgrundlage.
Wegfallen soll jedoch die Vermutung der Vaterschaft des Ehemannes der Mutter.
Väter verlieren die rechtliche Elternschaft.
In ihrem „Model Family Code“ führt Prof. Dr. Schwenzer im Kindschaftsrecht einen neuen Aspekt ein, und zwar den der intentionalen Elternschaft.
Dabei ist Elter die Person, die mit Zustimmung der Geburtsmutter eine intentionale Elternschaft übernimmt.
Väter sind also künftig darauf angewiesen, dass ihnen die Geburtsmutter erlaubt, eine intentionale Elternschaft zu übernehmen.
Somit ist der Anknüpfungspunkt für Elternschaft der Wille, Elter zu werden.
Aber nur für Väter, die Mutter wird qua Naturrecht Elter.
Die Möglichkeit einer Anfechtung der intentionalen Elternschaft durch den genetischen Vater soll in den ersten sechs Monaten sowie im Falle eines Irrtums bestehen.
Und wenn er es erst später erfährt? Und welche Folgen hat die Anfechtung?
Adoptionen möchte sie vom Status der Ehe abkoppeln und dadurch erleichtern und für alle möglich machen. Die Stiefkindadoption soll hingegen abgeschafft und eine Adoptionsaufhebung erschwert werden.
Im Rahmen eines modernen Familienrechts führt Prof. Dr. Schwenzer die „elterliche Verantwortung“ als neuen Begriff ein. Dieser soll die Pflichten der Eltern stärker betonen und Begriffe wie „Gewalt“ und „Sorge“ ablösen.
Elterliche Verantwortung ist an rechtliche Elternschaft gekoppelt – tritt somit also auch bei intentionaler Elternschaft ein. Die Möglichkeit einer elterlichen Verantwortung sollte laut Prof. Dr. Schwenzer auch für Dritte, insbesondere bei Patchworkfamilien, gegeben sein.
Was Juristen niemals begreifen werden, dass ihr ganzes Rechtssystem nichts sind als staubige Tinte auf vergilbtem Papier. So läuft das nicht. So wird das nichts. Elternliche Liebe beruht nicht auf Paragraphen, sondern auf Blut und Boden.
Kindesunterhalt wird im modernen Familienrecht, wie sie es sich vorstellt, für die Dauer der Ausbildung und in etwa bis zum 25. Lebensjahr des Kindes gezahlt.
Eine rechtliche Elternschaft ist immer auch mit Kindesunterhalt gekoppelt.
Abschließend fasst Prof. Dr. Schwenzer noch einmal die wichtigsten Aspekte ihres „Model Family Codes“ zusammen:
- Nichteinmischung des Staates in selbstverantwortliche Lebensgestaltung
- Einforderung von Verantwortung für tatsächlich Gelebtes
- Orientierung am Kindeswohl
Sie fordert Verantwortung für tatsächlich Gelebtes und leugnet Tatsächliches.
Und ob ihre Konstrukte dem Kindeswohl dienen, da wage ich aber zu zweifeln. Nun vielleicht unter einem Aspekt, dass nämlich keine Kinder mehr gezeugt werden. So dumm kann kein Mann sein, dass er unter den von dieser Autorin geschilderten Umständen noch bereit ist, Kinder zu zeugen.
Hauptkonsequenzen ihres Konzepts sieht Prof. Dr. Schwenzer bei Auflösungen von Beziehungen/Gemeinschaften, in der intentionalen Elternschaft und in der Zuschreibung elterlicher Verantwortung.
An den Vortrag von Prof. Dr. Schwenzer schloss sich eine angeregte Diskussion über das vorgestellte Konzept eines modernen Familienrechts an. Prof. Dr. Schwenzers „Model Family Code“ wurde als visionär und innovativ empfunden. Im Laufe der Debatte wurde deutlich, dass eine Gesetzesfolgenabschätzung für dieses Modell, auch im Hinblick auf die Auswirkungen auf andere Rechtsgebiete, von großem Interesse wäre. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass ein größeres Ermessen der Richter beim finanziellen Ausgleich eine höhere Gender-Kompetenz derselben erfordert.
Zu Diskussionen Anlass gab die Anknüpfung von Rechtsfolgen an das bloße Zusammenleben zweier Personen, was jedoch laut der Referentin mit der Vertragsfreiheit vereinbar ist, da von konkludenten Willenserklärungen ausgegangen werden kann.
Auch so ein Punkt: Sie will die Ehe letztendlich abschaffen, aber dann aus dem Zusammenleben zweier Personen eine rechtliche Ehe machen. Denn alles was sie schildert, sind normalerweise Rechtsfolgen einer Ehe, wie wir sie kennen. Sie will also Menschen zwangsverheiraten. Außerdem favorisiert sie durch ihre rechtlichen Konstrukte die Hausfrauenehe, denn alles was sie vorträgt, dient letztlich nur dem Schutz dessen, der sogenannte Familienarbeit leistet.
Prof. Dr. Schwenzer verdeutlichte während der Diskussion noch einmal, dass die Rechtsfolgen einer Partnerschaft nicht auf Grund einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft (auf letztere wird in ihrem Modell vollkommen verzichtet) entstehen, sondern auf Grund von Kriterien wie Dauer, gemeinsame Kinder und besonderen Beiträgen eines Beteiligten.
Zur Vortragenden:
Prof. Dr. Ingeborg Schwenzer, LL.M. ist seit 1989 ordentliche Professorin für Privatrecht an der Universität Basel.
Prof. Dr. Ingeborg Schwenzer studierte von 1970 bis 1975 an den Universitäten Tübingen, Genf und Freiburg im Breisgau Rechtswissenschaft. Ihr Studium an der Law School der University of California, Berkeley, USA schloss sie 1975/76 mit dem Master of Laws (LL.M.) ab. 1978 promovierte Schwenzer zum Dr. iur. an der Universität Freiburg i.Br. und wurde dafür mit dem Herrnstadt-Preis ausgezeichnet. Von 1977 bis 1987 arbeitete Schwenzer am Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Universität Freiburg i.Br.
1987 wurde sie durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg i.Br. für die Fächer Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung habilitiert und noch im gleichen Jahr an der Universität Mainz zur Professorin für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung ernannt.
Prof. Schwenzer ist Mitglied zahlreicher nationaler und internationaler Expertengremien im Bereich ihrer Forschungsgebiete Obligationenrecht, Familienrecht, Rechtsvergleichung und CISG (UN-Kaufrecht). So ist sie seit 2000 Mitglied der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages, seit 2000 Mitglied der International Academy of Comparative Law seit 2001 Mitglied der Expert Group of the Commission on European Family Law, seit 2003 Gründungsmitglied und Präsidentin des Centrums für Familienwissenschaften und seit 2003 Mitglied des International Sales Convention Advisory Council (CISG-AC)
Prof. Dr. Ingeborg Schwenzer studierte von 1970 bis 1975 an den Universitäten Tübingen, Genf und Freiburg im Breisgau Rechtswissenschaft. Ihr Studium an der Law School der University of California, Berkeley, USA schloss sie 1975/76 mit dem Master of Laws (LL.M.) ab. 1978 promovierte Schwenzer zum Dr. iur. an der Universität Freiburg i.Br. und wurde dafür mit dem Herrnstadt-Preis ausgezeichnet. Von 1977 bis 1987 arbeitete Schwenzer am Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Universität Freiburg i.Br.
1987 wurde sie durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg i.Br. für die Fächer Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung habilitiert und noch im gleichen Jahr an der Universität Mainz zur Professorin für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung ernannt.
Prof. Schwenzer ist Mitglied zahlreicher nationaler und internationaler Expertengremien im Bereich ihrer Forschungsgebiete Obligationenrecht, Familienrecht, Rechtsvergleichung und CISG (UN-Kaufrecht). So ist sie seit 2000 Mitglied der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages, seit 2000 Mitglied der International Academy of Comparative Law seit 2001 Mitglied der Expert Group of the Commission on European Family Law, seit 2003 Gründungsmitglied und Präsidentin des Centrums für Familienwissenschaften und seit 2003 Mitglied des International Sales Convention Advisory Council (CISG-AC)
Sie ist Autorin einer Vielzahl von Publikationen im Bereich ihrer Forschungsgebiete.
Auswahl von Publikationen im Bereich des Familienrechts:
- Vom Status zur Realbeziehung – Familienrecht im Wandel –, Baden-Baden 1987, 305 S. (zugleich Habilitationsschrift Freiburg i.Br. 1986/87).
- Empfiehlt es sich, das Kindschaftsrecht neu zu regeln?, Gutachten A für den 59. Deutschen Juristentag – Hannover 1992 –, München 1992, 112 S.
- Hrsg.: Die Praxis des Familienrechts FamPra.ch (gemeinsam mit Andrea Büchler; ab 2000).
- Methodological Aspects of Harmonisation of Family Law, in: Die Praxis des Familienrechts 2003, S. 318-332, zugleich in: Boele-Woelki (Hrsg.), Perspectives for the Unification and Harmonisation of Family Law in Europe, Antwerp/Oxford/New York 2003, S. 143-158.
- Towards a New Academic Discipline of Family Sciences, in: International Law Forum 2005, S. 178-186 (gemeinsam mit Sabine Aeschlimann).
- Model Family Code, in Bearbeitung.
Gott bewahre mich davor, in die Hände solch schrecklicher Juristinnen zu fallen. Ich frage mich, ob diese Frau a) verheiratet ist und b) einene Kinder hat und darunter c) Söhne.
Das würde ich ihr von Herzen gönnen, dass die Kindsmutter einer ihrer Söhne die Zustimmung zur intentionalen Elternschaft dieses Sohnes verweigert, was die Frau Professorin dann um ihren Enkel brächt.
Ganz nett fände ich auch, wenn der andere Sohn aus lauter Liebe die intentionale Elternschaft für ein fremdes Kind seiner Freundin übernommen hat, wie stark dann wohl die großelterlichen Gefühle diesem Kind gegenüber wären.
Der Alte Fritz hat einmal gesagt, dass Juristen Talare tragen müssen, damit man die Gauner schon von weitem erkennen kann. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Die Natur der Geschlechter
Dietrich Klusmann
Die Natur der Geschlechter
Vortrag gehalten auf der 21. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung in
Hamburg, 26.9.2003
The adapted mind
Der Philosoph John Locke beschrieb im 16. Jahrhundert die menschliche Psyche als eine unbeschriebene Schiefertafel, The Blank Slate. Heute weiß man, dass diese Vorstellung falsch ist: wir werden mit einer Vielzahl von Programmen geboren, die uns bewegen, bestimmte Dinge leichter zu lernen als andere und bestimmte Gefühle eher zu haben als andere(Pinker 2002). Was steht also auf der Schiefertafel, wenn sie nicht leer ist? Das Gehirn hat sich ebenso wie alle anderen Organe in der Evolutionsgeschichte als Adaptation an Anforderungen der Umwelt entwickelt. Daher sind bereichsspezifische, mentale Module zu erwarten, die als Lösungen für die immer wieder kehrenden typischen Probleme des Lebens in menschlichen Gruppen entstanden sind. Einige dieser Programme sind neuropsychologisch schon gut untersucht, wie zum Beispiel die mentalen Module zum Spracherwerb oder zum Erkennen von Gesichtern, andere, die uns hier mehr interessieren, sind in ihren neuropsychologischen Korrelaten weniger geklärt, wie zum Beispiel der motivationale Apparat zu Partnersuche Bindung und sexueller Motivation (Fisher et al. 2002). Alle Programme zusammen bilden ein System, das im Englischen als The Adapted Mind bezeichnet wird. Der Grundgedanke der Evolutionspsychologie ist diesem Begriff zusammengefasst.
Die Natur der Geschlechter
Die Natur der Geschlechter
Vortrag gehalten auf der 21. Tagung der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung in
Hamburg, 26.9.2003
The adapted mind
Der Philosoph John Locke beschrieb im 16. Jahrhundert die menschliche Psyche als eine unbeschriebene Schiefertafel, The Blank Slate. Heute weiß man, dass diese Vorstellung falsch ist: wir werden mit einer Vielzahl von Programmen geboren, die uns bewegen, bestimmte Dinge leichter zu lernen als andere und bestimmte Gefühle eher zu haben als andere(Pinker 2002). Was steht also auf der Schiefertafel, wenn sie nicht leer ist? Das Gehirn hat sich ebenso wie alle anderen Organe in der Evolutionsgeschichte als Adaptation an Anforderungen der Umwelt entwickelt. Daher sind bereichsspezifische, mentale Module zu erwarten, die als Lösungen für die immer wieder kehrenden typischen Probleme des Lebens in menschlichen Gruppen entstanden sind. Einige dieser Programme sind neuropsychologisch schon gut untersucht, wie zum Beispiel die mentalen Module zum Spracherwerb oder zum Erkennen von Gesichtern, andere, die uns hier mehr interessieren, sind in ihren neuropsychologischen Korrelaten weniger geklärt, wie zum Beispiel der motivationale Apparat zu Partnersuche Bindung und sexueller Motivation (Fisher et al. 2002). Alle Programme zusammen bilden ein System, das im Englischen als The Adapted Mind bezeichnet wird. Der Grundgedanke der Evolutionspsychologie ist diesem Begriff zusammengefasst.
Die Natur der Geschlechter
Freitag, 15. November 2013
Sind Sexpuppen die besseren Frauen
Sind Sexpuppen die besseren Frauen? – Eine Soziologie der synthetischen Liebe
Published 11. November 2008 gender , Sex , Soziale Ungleichheit Leave a CommentTags: gender, Idollator, real doll, Realdoll, Sex, sexdoll, Sexismus, Sexpuppe, Synthetische Liebe, Verleih
Sexpuppen sind ein schönes Schmuddelthema, und anscheinend eines, das dringend eine soziologische Überarbeitung benötigt. Nach einem ausführlichen und sehr interessanten Artikel zum Thema existieren Onlinegemeinschaften mit geschätzen 12.000 Mitgliedern, eine stattliche Zahl. Ein anderer wissenschaftlicher Aufsatz gibt Anregungen für die Entwicklung und notwendige ethische Prinzipien einer Roboter-Prostitution, als Ersatz für menschliche SexarbeiterInnen. (Eine Doku englischer Sprache ist am Ende des Artikels eingebettet.)
Zitat Ende
In der Verhaltensbiologie gibt es einen Begriff: Schlüsselreiz.
Hier die Definition aus Wikipedia:
Als Schlüsselreiz gilt innerhalb der Instinkttheorie ein Reizmuster (also ein spezifischer Reiz oder eine Kombination bestimmter Merkmale), das bei Wahrnehmung mit einer Instinktbewegung beantwortet wird. Häufig wird ein solcher Reiz auch Auslöser genannt, und zwar vor allem dann, wenn er von einem Sozialpartner ausgeht und das Sozialverhalten beeinflusst; weitere gebräuchliche Synonyme sind Signalreiz und Wahrnehmungssignal. Den Reizfilter, der das Erkennen der Auslöser ermöglicht, also relevant von irrelevant scheidet und zugleich die arteigene Instinktbewegung in Gang setzt, bezeichnen die Vertreter der klassischen vergleichenden Verhaltensforschung als angeborenen Auslösemechanismus (AAM).
Was unter Instinkt zu verstehen ist, wird unterschiedlich definiert. Von außen beobachtbar ist ja nur das resultierende Verhalten. Wir selbst empfinden unsere Instinkte als Antreiber (daher der Begriff Trieb) aber auch als Hemmer (der innere Schweinehund).
Als in dem Film MATRIX Neo zum ersten Mal in einer virtuellen Umgebung (dem Konstrukt) mit Morpheus kämpft und sich dabei schwer tut, gibt ihm dieser den Rat: "Nicht denken, wissen!"
Instinkte sind wie Programme vorgeformte, komplexe, standardisierte, schnell abrufbare Reaktionen neuronaler Netzwerke auf externe (Außenwelt) oder interne (aus dem Körper kommende) Signale. Instinkte sind Wissen.
Instinkte sind in der Regel angeboren und werden dann durch die Auseinandersetzung mit dem Reizgeber modifiziert, oder der Instinkt ist nur als Anlage angeboren und wird dann erst in der Auseinandersetzung mit dem Reizgeber ausgeformt.
Instinkte sind Programme, welche das Leben selbst in uns hinein programmiert hat, das Wissen der Art und ggf. das Wissen, das aus dem resultiert, was wir erlebt und gefühlt haben.
Instinkte sind wie Reflexe dem Zugriff des Intellekts entzogen, das bedeutet, wirkt der Schlüsselreiz auf die entsprechenden Sensoren und ist der Instinkt scharf geschaltet (z.B. durch Nahrungsmangel) dann läuft er ab. Wir empfinden dann Gefühle, die wir nicht unterdrücken können. Ein Tier vollzieht u.U. eine Handlung, die dem Beobachter unzweckmäßig erscheint.
Gefühle sind für uns Menschen die Rutschkupplung zu unseren Instinkten. Für Tiere ist der Instinkt in der Regel ein Handlungsbefehl. Der Hahn, der am Morgen kräht, kräht nicht, weil er das als seine Aufgabe sieht, sondern weil ihn ein nicht zu bändigendes Verlangen dazu zwingt zu krähen. Ist der Schlüsselreiz präsentiert, hat ein Tier kaum die Möglichkeit, das folgende Instinktverhalten zu unterbrechen.
Unser Geschlechtsverhalten ist instinktgesteuert. Wer paart sich schon aus rationalen Überlegungen. Ein Minimum an Appetit muss schon vorhanden sein. Der völlig Asexuelle wird Geschlechtsverkehr als völlig unappetitlich abtun, eine rechte Zumutung. Wer mag essen, ohne Hunger.
Wer muss gesättigt werden? - Der Instinkt! - Es ist der Instinkt, der den Hunger hat und erzeugt. Es ist der Instinkt, der gesättigt sein muss, sonst tritt die Entspannung nicht ein.
Der Instinkt ist aber völlig unintellektuell. Der Instinkt sieht nicht die Frau oder den Mann als komplexe Person, er sieht nur die Hülle, die Signale, auch die olfaktorischen (Gerüche), das zu Tastende.Und der Instinkt sucht, was alle Frauen bei einem Mann suchen bzw. was alle Männer bei einer Frau suchen. Und Männer suchen bei einer Frau nur Gesundheit, Fruchtbarkeit, Ungefährlichkeit. Deshalb mag sie eine gewisse Passivität nicht abschrecken.
Denn für den männlichen Körper ist der weibliche Körper das, was die Raupe ist für die Schlupfwespe: das Gefäß, das die Kinder ausbrütet.
Und so kann eine gut gemachte Sexpuppe von den 5 Punkten, die eine Frau beim Sex liefert schon mal 3 Punkte liefern.
Mag der Mann sein Verhalten auch intellektuell als ziemlich abgedreht finden, der Instinkt ist zufrieden und der Mann wundert sich, wieso so ein Stück Silikon soviel Freude und Entspannung bringen kann.
Für die Frau sieht die Sache ganz anders aus, weil ihr Instinkt von einem Mann deutlich mehr erwartet, als nur da zu liegen. Ihre Bedürfnisstruktur ist eine ganz andere. Sie will schließlich von einem Prinzen geritten werden, einem Mann mit Status, mit Ansehen, einem gefährlichen Mann. Sie wird sich eher von einem Dobermann begatten lassen, als mit einer Puppe zu spielen.
Wenn wir einem Geigenkonzert lauschen, denken wir primär nicht an Holz, obwohl das Holz, aus denen die Geigen gemacht sind, wesentlich für den Klang sind. Wir sind uns aber einig, dass es zu eindimensional gedacht ist, die Wirkung eines Geigenkonzerts einzig anhand des Holzes zu beschreiben, aus welchem die Geigen gefertigt sind.
Das Leben eines Menschen und ganz besonders die Interaktion zwischen Menschen einzig auf Instinkte und deren Befriedigung zu reduzieren, das wäre ganz gewiss zu eindimensional. Und wenn auch die Schablonen, nach denen Instinkte suchen, immer präsent sind, so besteht, wie bei einem Gericht, die Kunst des Koches darin, die Eigenschaften der Komponenten so auszuwählen und zu verarbeiten, dass etwas einzigartiges, geschmackvolles herauskommt.
Und von daher ist so eine Puppe eben nur der Zucker, nie aber eine Süßspeise.
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