Das Problem ist nämlich nicht, dass eine Frau einem Mann vorspiegelt, ein Kind mit ihm zu haben, sondern, dass der Mann dadurch Vermögensnachteile erleidet, Zeit und Geld für Mutter und Kind aufwendet, und das unter falschen Voraussetzungen.§ 263
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Betrug
(2) Der Versuch ist strafbar.
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Im Falle der Kuckuckskinder liegt also eine Straftat vor, und wer hier Probleme hat, das zu verstehen, der erinnere sich an den Enkeltrick, wo jemand einem alten Menschen vorspiegelt, dessen Enkel zu sein, um Geld zu ergaunern. Die Sache mit dem Kuckuckskind ist von Seiten der Mutter äquivalent zum Enkeltrick.
Nun kann man sagen, die Mutter, sofern sie mit verschiedenen Männern Sex hatte, kann gar nicht wissen, von welchem Mann das Kind ist, die Nennung des falschen Vaters, sei blos ein entschuldbarer Irrtum. Dies ist aber eine falsche Sicht der Dinge, denn wenn die, Mutter zum Zeitpunkt der Konzeption mit verschiedenen Männern Sex hatte, also gar nicht wissen kann, von welchem Mann das Kind stammt, dann gilt das, was bei einem Unfallwagen gilt: auch wenn der Schaden durch Reparatur nicht sichtbar ist, so muss der Verkäufer, der von dem Unfall weiß, den Käufer über den Mangel informieren, sonst wird das als Betrug gewertet, so wie ich einen Gebrauchtwagen nicht als Neuwagen verkaufen darf.
Und beim Betrug richtet sich der Strafanspruch des Staates und die zivilrechtlichen Ansprüche gegen den Betrüger, in unserem Falle die Betrügerin. Beim Unfallwagen richtet sich der Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer und nicht gegen den Vorbesitzer und nicht gegen dessen Unfallgegner.
Auch ist es heutzutage so, dass der Spruch "Pater incertus est" - Die Vaterschaft ist unsicher. - nicht mehr gilt, weil durch Gentests die Vaterschaft zweifelsfrei festgestellt werden kann, was eigentlich obligatorisch sein sollte.
Denn aus der Vaterschaft ergeben sich handfeste rechtliche und finanzielle Folgen, man denke nur an das Erbe.
Ein Argument lautet, die biologische Vaterschaft sei doch gegenüber der sozialen Vaterschaft zu vernachlässigen, es sei also egal, ob das Kind vom sozialen Vater sei, oder nicht. Nun, dann gilt das natürlich auch für die Mutterschaft, denn während der 9 Monaten vor der Geburt, entsteht ja keine persönliche Beziehung zwischen der Uterusträgerin und dem Kind das da im Uterus wächst, was sich daran zeigt, dass Kindsvertauschungen meist durch die Väter entdeckt werden und nicht durch die Mütter.
Wie beim Vater knüpft sich auch bei der Mutter das soziale Band erst nach der Geburt. Nun, dann können wir ja alle Maßnahmen, zur Verhinderung von Kindsvertauschungen ja abschaffen, und es ist wie beim Kumpf (Safthändler): Man bringt seine Äpfel zum Kumpf, bekommt einen Gutschein, und kann dann Apfelsaft aus dem Fundus von Kumpf verbilligt bekommen. Man bekommt also Apfelsaft, von irgendwelchen Äpfeln, nicht von den Eigenen. Und dann bekommt eine Mutter eben nach der Geburt ein Kind von irgendwelchen Eltern. Ist auch gut für die Vermischung von Klassen und Rassen, nicht wahr?
Tatsächlich geht es aber um Rechtssicherheit und die Folgen fehlender Rechtssicherheit. So ist es ein Problem im Gebrauchtwagenhandel, dem Käufer bei guten, hochpreisigen Wagen, die Qualität glaubhaft zu versichern, weil dieser sonst eben nicht bereit ist, den hohen Preis zu bezahlen. Ist Vaterschaft wertlos, werden sich weniger Männer dafür entscheiden, Vater zu werden. Es ist für Männer beleidigend, ein Hahnrei, ein betrogener Mann zu sein, und noch ehrloser ist, das Kind eines fremden Mannes aufzuziehen, es sei denn aus freier Entscheidung.
Und so wie es mir frei steht, einen reparierten Unfallwagen zu kaufen, nachdem mich der Verkäufer über diesen Mangel informiert hat, so steht es einem Mann frei, ein Kind großzuziehen, von der er nicht weiß, ob es seines ist, weil ihm die Mutter von den Seitensprüngen zur Zeit der Empfängnis erzählt hat, oder von dem er weiß, dass es nicht seines ist, weil ein Test das geklärt hat. Übrigens sollte es einer Mutter, die in einer festen Beziehung lebt, frei stehen, einen anonymen Vaterschaftstest durchzuführen, um die Vaterschaft ihres Kindes klären zu können, einen Vorgang, um den sie nicht herum kommt, will sie sich nicht des Betrugs strafbar machen.
Hier besteht eine Gesetzeslücke und ein Unrechtssystem in der Praxis, das mit einem Rechtsstaat nicht verträglich ist. Dass weder Volk noch Parlament hier Handlungsbedarf sehen, ist mir nicht verständlich. Zur sexuellen Selbstbestimmung gehört auch, dass mir als Mann nicht in betrügerischer Weise ein Kind untergeschoben wird.
Überhaupt, wenn sexuelle Selbstbestimmung so ein hohes Gut ist, dann muss "Nein heißt nein!" auch für Vaterschaft gelten. Denn aus der Bereitschaft mit einer Frau Sex zu haben, ist weder der Anspruch auf eine feste Beziehung, noch die Bereitschaft Kinder zu zeugen verbunden. Aber das ist ein anderes Thema.
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